Die Wahrheit: Haschpflanzen bis 1.493 Meter Höhe

Endlich sind die neuen Regeln zur Legalisierung von Cannabis komplett. Eine Übersicht für alle neugierigen und nachwachsenden Haschis.

Illustration: Miné

Vorbei sind die Zeiten von Verbotspolitik und Spießrutenlauf, die Ampel zeigt sich effektiv und handlungsfähig. Denn: Deutschland legalisiert Cannabis. Also fast.

Selbstverständlich gilt Cannabis nach wie vor als Suchtgift, wie der Sprecher der Bundesregierung am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Berlin bei der Vorstellung der endgültigen Regeln für den legalen Cannabiskonsum betonte. Aber der Gebrauch wird künftig straffrei gestellt. Überall. Also nahezu überall. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. In Parkhäusern, Tankstellen und Tiefgaragen ist Kiffen dagegen zwischen 6.30 und 22 Uhr obligatorisch. Ziel: den penetranten Benzingeruch übertünchen. Allfällig auftretende Explosionen von Benzinluftgemisch sind mit einem korrekten „Boah!“ zu kommentieren.

Sonst aber darf jede und jeder Hanfprodukte konsumieren und besitzen. Also fast jeder. Männliche Personen, die älter als 21 Jahre sind, dürfen 25 Gramm mit sich führen. Sofern sie keine Linkshänder sind oder ein Konto auf den Cayman Islands besitzen. Weibliche Personen mit Juristen in der Familie, Migrationserfahrung – dazu zählen auch Fernreisen im Billigflieger – oder der Berechtigung zur Haltung eines Hundes oder eines Weberknechts, dürfen bis zum vollendeten 50. Lebensjahr nur 23,5 Gramm besitzen. Bei Geburt eines Kindes erhöht sich die Menge auf 24 Gramm, bei jedem weiteren Kind um 0,2 Gramm. Fünf Kinder können gegen ein Hotel eingetauscht werden.

In den oft erwähnten „Cannabis-Clubs“ dürfen an real existierende Personen täglich maximal 50 Gramm Haschisch ausgegeben werden. Avatare und Influencer erhalten dieselbe Menge in MegaByte. Kinder sind natürlich besonders schützenswert, deshalb erfolgt die Abgabe an die Kleinen unter 12 Jahren ausschließlich durch die Eltern in Form von Haschkeksen. Bei Bedarf kann von den gesetzlichen Erziehungsberechtigten zusätzlich ein Intensivgespräch über Suchtprävention inklusive Zuführung von 2,5 Litern Bier (Pils) in jeden Elternteil gebucht werden.

Wuchshöhe bundeslandabhängig

Social-Media-Abhängigen ist in einem Modellversuch die Mitführung von 100 Instagramm erlaubt. Wobei es aber verboten ist, diese anzusehen. Wichtig sind allerdings auch die Regelungen für den Eigenanbau: Hier ist die Anzahl der Pflanzen auf drei begrenzt. Dabei variiert die zugelassene Wuchshöhe der Pflanzen im Ländervergleich stark: So dürfen sie in Baden-Württemberg die Höhe des Feldbergs im Schwarzwald (1.493 Meter) nicht überschreiten, in Niedersachsen dagegen müssen die Pflanzen bereits ab 150 Zentimeter gekappt werden, um das Landschaftsbild nicht zu stören. Die drei erlaubten Pflanzen müssen ausschließlich weiblich sein. Männliche Pflanzen gelten als toxisch.

So viel Freiheit kann letztlich nicht völlig unreguliert bleiben, weshalb das THC von den Behörden pro Pflanze ab einem Wert von 20 Prozent durch TBC ersetzt werden soll. Auf die Sinnhaftigkeit dieser Lungengesundheitsmaßnahme angesprochen, zog der Regierungssprecher nur an seiner mitgeführten Rauchware: „Sie glauben nicht, wie egal mir das alles ist!“ Womit ja alles klar wäre. Also fast.


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