EU-Parlament gegen Greenwashing: Strengere Regeln für grüne Siegel

Das EU-Parlament will Nachhaltigkeitslabel besser regulieren und Produkte langlebiger machen. Werbung mit „Klimaneutralität“ soll beschränkt werden.

Eine Energiesparlampe

Wie „nachhaltig“ ist diese Energiesparlampe? Foto: Christian Ohde/imago

BERLIN taz | „Umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“. Hersteller, die mit diesen Labeln werben, sollen nach Ansicht des EU-Parlaments handfeste Beweise vorlegen, dass ihre Produkte auch halten, was die Verpackung verspricht. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag mit großer Mehrheit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu.

Um Kunden mehr Übersicht zu verschaffen, wollen die Parlamentarier nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlauben, für die staatliche Vorgaben gelten. Eine dritte Partei soll die Einhaltung der Standards durch die Unternehmen fortlaufend überprüfen. Ferner sollen Projekte zum Emissionsausgleich nicht mehr für grüne Label herhalten dürfen. Ist nur ein Teil eines Produkts nachhaltig, darf demnach nicht mehr das ganze so beworben werden dürfen.

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Im März hatte die EU-Kommission einen Entwurf für eine Ausweitung der sogenannten Ökodesign-Richtlinie vorgelegt, die bereits 2005 erlassen worden war. Damit will die EU dem Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft näherkommen. Die neue Initiative war zuvor immer wieder verschoben worden.

Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Richtlinien

Der Entwurf des Parlaments verschärfte den Vorschlag der Kommission nun noch einmal. Der Deutschen Umwelthilfe geht auch das nicht weit genug. Sie fordert ein generelles Verbot aller Behauptungen von „Klimaneutralität“. Sämtliche Werbeversprechen, die das suggerieren, seien „Verbrauchertäuschung“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Das EU-Parlament will zudem die Langlebigkeit von Produkten fördern – etwa indem die EU gegen die sogenannte geplante Obsoleszenz vorgeht: Absichtliche Konstruktionsfehler, welche die Lebensdauer eines Produkts verkürzen, sollen künftig verboten sein.

Auch für Zubehör, wie etwa Ladegeräte oder Tintenpatronen, werden dann einheitliche Standards gelten, damit auch andere Unternehmen diese Ersatzteile bereitstellen können. Kann ein Produkt nicht repariert werden, muss der Hersteller die Verbraucherin vorher darüber informieren.

Demnächst werden die Mitgliedstaaten und das Parlament über den endgültigen Wortlaut der Richtlinie verhandeln.

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