Illegale Rückführung Geflüchteter: Ministerium bestreitet Pushbacks

Geflüchtete berichten, deutsche Polizisten hätten sie rechtswidrig nach Österreich zurückgebracht. Das Innenministerium bezweifelt das.

Schild: Bundesrepublik Deutschland am Grenzübergang in Österreich

Deutsche Polizisten sollen Geflüchtete illegalerweise zurück nach Österreich gezwungen haben Foto: Fotostand/imago

BERLIN taz | Das Bundesinnenministerium bestreitet, dass an der deutschen Grenze zu Österreich illegale Rückführungen, sogenannte Pushbacks, stattfanden. Entsprechenden Berichten von Geflüchteten widersprach das Ministerium in der Antwort auf eine Anfrage des Grünen Abgeordneten Julian Pahlke. Anders als von den Geflüchteten behauptet, hätten diese nicht den Wunsch geäußert, in Deutschland Asyl zu beantragen. Pahlke ist skeptisch. Er fordert gegenüber der taz: „Es braucht weiter Aufklärung und ein systematisches Monitoring.“

Die Vorwürfe, deutsche Polizisten hätten Geflüchtete illegalerweise zurück nach Österreich gezwungen, stammen von Ende Mai. Der Bayerische Flüchtlingsrat, die Organisation Pushback Alarm Austria und das Border Violence Monitoring Network hatten damals Berichte von insgesamt sechs Betroffenen veröffentlicht. Einer der Geflüchteten schilderte etwa, wie er von deutschen Po­li­zis­t*in­nen einfach in Österreich auf der Straße ausgesetzt worden sei. Andere berichten, sie seien der österreichischen Polizei übergeben worden.

Illegal ist das, weil alle Geflüchteten berichten, sie hätten klar und im Beisein von Über­set­ze­r*in­nen den Wunsch geäußert, Asyl zu beantragen. In diesem Fall ist Deutschland verpflichtet, einen solchen Antrag aufzunehmen und zu bearbeiten. Das gilt auch dann, wenn der Antrag aller Voraussicht nach abgelehnt wird, weil sich Geflüchtete nach dem Dublin-System dort um Asyl bemühen müssen, wo sie zuerst EU-Boden betreten haben.

Das Bundesinnenministerium bestreitet aber nun, dass die vier Geflüchteten, die man habe identifizieren können, tatsächlich die Bitte um Asyl geäußert hätten. Das Ministerium schreibt: „In keinem dieser Fälle liefern die ge­fertigten Dokumente zum Feststellungsbericht, zur strafrechtlichen Vernehmung oder die Anhörung zur Einreiseverweigerung/Aufenthaltsbeendigung Hinweise auf eine Asylabsicht in Deutschland.“ Dann hätte es sich nicht um illegale Pushbacks, sondern um legale Rückführungen gehandelt.

Grünen-Abgeordneter Pahlke ist nicht überzeugt: „Die betroffenen syrischen Geflüchteten berichten, dass sie ein Asylgesuch geäußert haben oder das zumindest versucht haben und trotzdem nach Österreich zurückgewiesen wurden“, sagt er. „Die Be­am­t:in­nen der Bundespolizei müssen hinreichend geschult sein und es müssen ausgebildete Sprach­mitt­le­r:in­nen zum Einsatz kommen, damit aufgegriffene Personen ohne Einschränkungen ein Asylgesuch äußern können und die entsprechenden Verfahren eingeleitet werden.“

Pahlke kritisierte erneut auch die generelle Praxis der Grenzkontrollen: „Die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze sind reine Symbolpolitik“, so Pahlke. „Sie schaden der Wirtschaft, sind eine Belastung für die Menschen vor Ort und es fehlen benötigte Einsatzkräfte der Polizei an anderer Stelle.“ Und: „Binnengrenzkontrollen haben in einem offenen Europa nichts zu suchen.“

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