Kampf um Schutzgebiete im Amazonas: Gericht stärkt Rechte Indigener

Brasiliens oberster Gerichtshof kippt eine Gesetzesänderung. Sie hätte die Landrechte von Indigenen weiter eingeschränkt. Ein Erfolg für das Klima.

Sattes Grün vom Regenwald

Sieg für den Amazonas: das Verfassungsgericht in Brasilien stärkt Schützer des Regenwaldes Foto: Bruno Kelly/rtr

BERLIN/SãO PAULO epd, taz | Es ist vor allem ein wichtiger Erfolg für die Rechte von Indigenen. Und damit profitiert auch das Klima: Brasiliens oberster Gerichtshof hat vergangene Woche eine Gesetzesänderung für rechtswidrig erklärt, die die in dem Land so mächtige Agrarlobby angestrebt hatte.

Mit neun zu zwei Stimmen erklärten die Rich­te­r:in­nen die sogenannte Stichtagsregelung für verfassungswidrig. Nach dem umstrittenen Gesetz hätten indigene Gemeinschaften nur noch Land beanspruchen können, wenn sie beweisen können, dass sie bereits vor Inkrafttreten der brasilianischen Verfassung im Jahr 1988 dort gelebt haben.

Die Verfassung garantiere den indigenen Völkern die Beibehaltung ihrer sozialen Organisation, ihrer Sprache und Bräuche – und auch das Recht auf das Land, das sie traditionell bewohnen, sagte Richterin Cármen Lúcia. Das Landeigentum könne nicht von den anderen garantierten Grundrechten getrennt werden.

Das Stichtagsprojekt stammt noch aus der Zeit des vorigen Präsidenten, des Rechtsextremen Jair Bolsonaro. Es sollte die wirtschaftliche Ausbeutung im Amazonas-Regenwald vorantreiben und den großen Agrarbetrieben Rechtssicherheit für weiteren Raubbau an der Natur geben. Auch neue Bergbauprojekte würden vereinfacht, die das für das globale Klima wichtige Amazonasgebiet weiter zerstören würden.

Mehr als ein Drittel aller Indigenen-Gebiete wären von dem Gesetz betroffen – auch bereits genehmigte Schutzgebiete könnten diesen Status wieder verlieren und indigene Gemeinschaften vertrieben werden. Mit dem Urteil kann Präsident Luiz Ignacio Lula da Silva nun sein Veto gegen das Gesetz einlegen, das im August vom Unterhaus verabschiedet worden war und nun im Senat liegt, wo nächste Woche im Verfassungs- und Justizausschuss darüber abgestimmt wird.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.