Kinderbetreuung ab 2023: Ampel sichert Finanzierung

Mit dem „Kita-Qualitätsgesetz“ investiert Bundesregierung vier Milliarden Euro in die Kinderbetreuung. Es unterliegt jedoch strengen Vorgaben.

Kinder knien auf einer Bank und schauen aus dem Fenster

Mehr Geld für besser Qualität: Kita in Berlin-Spandau Foto: Christian Jungeblodt

BERLIN taz | In den kommenden beiden Jahren sollen die Bundesländer knapp vier Milliarden Euro für weitere Qualitätsverbesserungen in Kitas erhalten. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium für ein sogenanntes Kita-Qualitätsgesetz vor, der am Mittwoch im Kabinett beraten wird. Die Finanzierung von je 1,993 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 ist laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) bereits innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und in der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre berücksichtigt. Allerdings müssen der Haushalt für 2023 und auch das Kita-Qualitätsgesetz noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Mit dem neuen Gesetz schließt die Bundesregierung eine Lücke, die das Ende des Jahres auslaufende „Gute-Kita-Gesetz“ der früheren Familienministerin Franziska Giffey (SPD) aufweist. Seit 2019 hat der Bund den Ländern darüber rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um den massiven Ausbau frühkindlicher Betreuung zu unterstützen. Wofür die Länder das Geld verwendeten, schrieb das Gesetz jedoch nicht vor. Auf Kritik stieß in der Vergangenheit, dass zehn der 16 Bundesländer ihren Anteil dazu nutzten, Kitabeiträge zu senken, anstatt in Personal zu investieren. Von einem „Geld-für-alles-Gesetz“ war die Rede, Giffey verteidigte seine „Flexibilität“.

Hier gibt die Ampel nun strengere Regeln vor. So sollen weitere Beitragssenkungen künftig nicht mehr über die Bundesgelder möglich sein. Auch müssen Elternbeiträge künftig bundesweit nach verpflichtenden Kriterien gestaffelt werden, etwa nach dem Einkommen der Eltern. In der Begründung zum Gesetzentwurf ist von einer „stärkeren Fokussierung auf die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung“ die Rede. Zum Beispiel soll ein zentrales Handlungsfeld die Sprachförderung sein.

In letzter Zeit stand Familienministerin Paus stark in der Kritik, weil sie das bundesweite Förderprogramm zur Sprachentwicklung an „Sprachkitas“ auslaufen lässt, von dem aktuell noch jede achte Kita profitiert. Diese Förderung soll künftig das nun vorgelegte Kita-Qualitätsgesetz ermöglichen. Das bekräftigte Paus am Dienstag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz stelle der Bund Mittel zur Verfügung, mit denen die Länder die dringend benötigte Sprachförderung in den Kitas finanzieren könnten.

Das Kita-Qualitätsgesetz stößt auf gemischte Reaktionen. Die Träger loben vor allem die neuen Vorgaben. Die Diakonie erhofft sich einen „wirkungsvolleren Einsatz der vom Bund bereitgestellten Mittel“. Ähnlich äußerte sich der Paritätische Gesamtverband. Kritischer bewertet die Linkspartei den Entwurf. In einer Stellungnahme mehrerer Landesverbände heißt es: „Wenn die Beitragsfreiheit als Handlungsziel des Gute-Kita-Gesetzes zukünftig wegfallen soll, muss gleichzeitig eine Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht werden, die den Zugang zu frühkindlicher Bildung absichert.“ Bildung müsse „vom Kindergarten bis zum Meister oder Master“ beitragsfrei sein.

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