Mehr Unterkünfte am Tempelhofer Feld: Flucht aufs Feld

Der Senat braucht Platz für neue Flüchtlingsunterkünfte. Wie schon 2017 versucht, soll die Lockerung des Tempelhofer Feld-Gesetzes Abhilfe schaffen.

Ein Zaun trennt Wohncontainer vom Tempelhofer Feld, im Hintergrund das alte Flughafengebäude

„Tempohomes“ nennen sich die Wohncontainer, in denen die Flüchtlinge bisher untergebracht werden Foto: dpa

Mit einer Gesetzesänderung will die schwarz-rote Koalition weitere Flüchtlingsunterkünfte auf dem Gelände des Ex-Flughafens Tempelhof ermöglichen. Das seit 2014 gültige Schutzgesetz zum Tempelhofer Feld, das bislang jegliche Gebäude auf dem ehemaligen Flugfeld verbietet, wäre damit aufgelockert.

Treibendste Kraft ist dabei aktuell CDU-Fraktionschef Stettner. Der hatte schon im Juni gedrängt, Flüchtlinge auf dem Feld unterzubringen, und drückt nun erneut aufs Tempo: Die steigende Anzahl an Geflüchteten und mangelnder Platz würden wenig andere Auswahlmöglichkeiten lassen, sagte er am Dienstag der taz.

Die neuen Unterkünfte sollen nach Stettners Vorstellungen mobile Bauten sein, also Wohncontainer oder schnell zu errichtende Leichtbauhallen. Laut CDU-Fraktion werden im Änderungsentwurf dieselben Flächen genannt wie bei der ersten, auf drei Jahre befristeten Änderung des Schutzgesetzes Anfang 2016. Vorgesehen war damals eine Fläche zwischen östlichem Ende des Flughafengebäudes und Columbiadamm sowie eine weitere am westlichen Ende parallel zum Tempelhofer Damm.

Die CDU-Fraktion erinnerte am Dienstag daran, dass man diese Flächen damals nicht komplett genutzt habe. Zusammen machen sie laut Stettner nur 3,72 Prozent der Schutzfläche aus. Von einer starken Bebauung des Felds könne also keine Rede sein, sagte er der taz. Parallel müsse man in der Stadt so schnell wie möglich Wohnungen bauen, „damit wir solche Großunterkünfte auch irgendwann wieder schließen können“.

Noch Gesprächsbedarf offen

In der CDU ging man vor der Senatssitzung am Dienstagvormittag davon aus, dass die Landesregierung den Änderungsentwurf dabei so beschließen würde. Das aber soll jetzt erst in zwei Wochen passieren – „es gibt da noch Beratungsbedarf“, sagte Senatssprecherin Christine Richter in der anschließenden Pressekonferenz. Angeblich war Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) nicht einverstanden, eine Antwort auf Nachfragen der taz blieb bis zum frühen Abend allerdings aus. Am 16. November soll die Änderung laut Richter in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses diskutiert werden.

Hintergrund der Debatte um die Änderung: Bei einem Volksentscheid im Mai 2014 hatten fast zwei Drittel dafür votiert, das Tempelhofer Feld nicht zu bebauen. „Ziel ist es, die wertvollen Eigenschaften (…) und die darauf beruhenden Funktionen dauerhaft zu erhalten und vor Eingriffen, welche sie gefährden oder verändern können, zu schützen“, heißt es seither im Gesetz. CDU und SPD wollen jedoch eine Randbebauung: „Es bedarf angesichts der zugespitzten Wohnungsnot einer neuen Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes“, heißt es in ihrem Koalitionsvertrag vom April.

Stettner widersprach am Dienstag der Vermutung, dass die jetzige Änderung ein Einfallstor dazu sein soll. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Lars Düsterhöft, bezeichnete solche Vermutungen angesichts der drängenden Flüchtlingsunterbringung schon im Juni als „Quatsch“.

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