Mensch-Tier-Chimären in der Forschung: Mier und Tensch sollen tabu bleiben

Das Austragen von Mischwesen zwischen Tier und Mensch soll nicht erlaubt werden. Das fordert einhellig der Deutsche Ethikrat. Da hört es mit der Einigkeit aber auch auf.

Berühmtes Mischwesen: Skulptur einer Sphynx im Londoner Kristallpalast. Bild: HHA124L | CC-BY-SA

BERLIN taz | Der Deutsche Ethikrat will die biologische Trennung von Mensch und Tier aufrechterhalten. In seiner am Dienstag vorgelegten Stellungnahme „Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung“ setzte er sich deshalb dafür ein, das Embryonenschutzgesetz zu erweitern.

Es solle kein Lebewesen heranwachsen können, bei dem die Zuordnung als Mensch oder Tier „nicht sicher“ sei. Die Übertragung solcher Mischwesen in eine Gebärmutter soll laut der 26 Mitglieder des Ethikrates verboten bleiben. Ob die schleichende Aufhebung der Trennlinie zwischen Mensch und Tier mit den Empfehlungen aufgehalten werden kann, ist jedoch fraglich.

Mischwesen zwischen Mensch und Tier gibt es derzeit schon sehr viele. Zum Beispiel die transgene Ziege, die mit ihrer Milch ein menschliches Protein ausscheidet, es wird als Arzneimittel genutzt. Aber auch die abertausenden von unterschiedlichen transgenen Mäusen gehören dazu, die weltweit als Modelltiere für menschliche Krankheiten genutzt werden. Nach Angaben des SPD-Politikers und Ethikratmitglieds Wolf-Michael Catenhusen würde allein in Deutschland jedes Jahr eine sechsstellige Anzahl von transgenen Mäusen geboren.

Heilen mit Chimären

In der Parkinson-Forschung hat man zum Beispiel versucht, die Krankheit durch die Transplantation von menschlichen Stammzellen in das Gehirn zu stoppen. Ausprobiert und getestet wurde das an Tieren, sogenannten Gehirnschimären. Diese Versuche wurden auch schon mit Primaten gemacht. Derartige Forschungen veranlassten den Rat, die jetzt vorgestellten Empfehlungen in einem zwei Jahre dauernden Diskussionsprozess zu erstellen.

Die dritte Gruppe von Mischwesen sind die sogenannten Zybride. Sie entstehen, wenn beim Klonen der Zellkern einer menschlichen Körperzelle in die Hülle einer tierischen Eizelle übertragen wird. Mit dieser Methode möchten die Forscher embryonale Stammzellen mit menschlichen Eigenschaften herstellen. Der US-Firma ACT gelang nach eigenen Angaben schon vor gut zwölf Jahren, das Erbgut menschlicher Hautzellen mit entkernten Eizellen von Kühen zu verschmelzen. In China wurde ähnliche Experimente mit Kaninchenzellen gemacht. In Großbritannien wird derzeit versucht, menschenähnliche Stammzellen mit den Eizellhüllen von Kühen herzustellen.

Die Hoffnung ist, dass diese Zellen eines Tages zur Behandlung der Parkinson- oder Alzheimer-Krankheit eingesetzt werden können, ohne dass sie vom Immunsystem wieder abgestoßen werden. Ein Vorteil ist auch, dass bei dieser Methode keine menschlichen Eihüllen gebraucht werden. Denn menschliche Spendereizellen sind rar, zudem ist die Spende für Frauen nicht ohne Risiko.

Artübergreifende Befruchtung

In Deutschland ist nach dem Embryonenschutzgesetz von 1991 zwar die Erzeugung eines entwicklungsfähigen Embryos durch die artübergreifende Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen von Mensch oder Tier verboten. Das Klonen einer menschlichen Körperzelle in einer tierischen Eihülle fällt nach Ansicht des Ethikrates jedoch nicht unter dieses Verbot.

Im Ethikrat besteht kein Konsens darüber, ob die Herstellung von Zybriden künftig verboten werden soll. Elf Mitglieder möchten, dass diese Verbotslücke im Embryonenschutzgesetz geschlossen wird. Zwölf Ethikexperten wollen die Forschung weiter erlauben.

Genenerell verboten sein sollen nach Ansicht des Ethikrates alle Mischexperimente zwischen Mensch und Menschenaffen. Hier bestehe die größte Gefahr, dass Tiere mit menschlichen Eigenschaften entstehen, heißt es. Deshalb dürfe auch die Übertragung von Menschengenen auf Primaten nur als Ausnahme zugelassen werden.

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