"Mykonos"-Anschlag: Attentäter kommen frei

Der Drahtzieher des "Mykonos"-Anschlags von 1992 und einer der Schützen dürfen bald ausreisen. Die Grünen kritisieren die geplante Freilassung.

Griechisches Restaurant "Mykonos" in Berlin-Wilmersdorf 1992 Bild: dpa

FREIBURG taz "Es darf keinen Strafrabatt für Staatsterrorismus geben", kritisiert der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland die geplante Freilassung der Mykonos-Attentäter Kazem Darabi und Abbas Rhajel. Beide sollen acht Jahre vor Ende ihrer Haftzeit im Dezember ausgewiesen werden. Wieland vertritt als Anwalt die Witwe eines der Opfer.

Im Berliner Restaurant Mykonos waren 1992 vier iranische Exilpolitiker erschossen worden. Verhaftet wurden anschließend vier Männer. Der Iraner Kazem Darabi soll den Anschlag vor Ort koordiniert haben, der Libanese Rhajel war einer der Schützen. Beide wurden 1997 zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen besonderer Schwere der Schuld legte das Berliner Kammergericht 2006 eine Mindesthaftzeit von 23 Jahren fest.

Das Urteil im Mykonos-Prozess sorgte für eine diplomatische Krise zwischen Deutschland und Teheran, weil das Landgericht offen aussprach, dass das Attentat vom iranischen Staat angeordnet worden war. Als mitverantwortlich wurden Religionsführer Chamenei, Staatspräsident Rafsandschani und Geheimdienstminister Fallahian benannt.

Nun sollen Darabi und Rhajel nach 15 Jahren Haft freikommen. Dies entschied die Bundesanwaltschaft. Es gab Gerüchte, dies sei eine Gegenleistung für die Freilassung des Deutschen Donald Klein, der im Iran inhaftiert war, da er illegal in iranischen Gewässern gefischt haben soll.

Die Bundesanwaltschaft bestreitet, dass es so einen Handel gegeben hat. Sie beruft sich auf Paragraf 456 a der Strafprozessordnung, der die vorzeitige Haftentlassung von Ausländern erlaubt, wenn diese anschließend ausgewiesen werden. Die Vorschrift soll deutsche Haftanstalten von Gefangenen entlasten, die eh nicht für das Leben in Deutschland resozialisiert werden müssen. Üblicherweise haben die Gefangenen mindestens die Hälfte der Strafe zu verbüßen, was hier erfüllt ist. Diese Regelung wird auch bei "lebenslanger" Haft angewandt.

Anwalt Wieland hält die Haftentlassung aber vor allem bei Darabi für falsch. "Wenn er in den Iran zurückkommt, wird er dort als Held gefeiert und materiell auf Rosen gebettet. Dabei hat er noch nicht einmal Reue gezeigt oder den Hinterbliebenen Schadensersatz gezahlt".

CHRISTIAN RATH

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