Opfer der NS-Militärjustiz: Leerstelle im NS-Gedenken

In Torgau soll eine Ausstellung an die Opfer der NS-Militärjustiz erinnern. Für sie gibt es noch immer zu wenig Aufmerksamkeit und Anerkennung.

Eine Tafel vor der JVA Torgau informiert über die Geschichte des Gefängnisses in der NS-Zeit

Eine Tafel vor der JVA Torgau informiert über die Geschichte des Gefängnisses in der NS-Zeit Foto: picture alliance/dpa

Es war der verzweifelte Versuch, den drohenden Zusammenbruch mit Terror zu verhindern. Vor allem in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs, als die Niederlage schon absehbar war, verurteilte die NS-Militärjustiz Zehntausende Soldaten als Deserteure oder Kriegsdienstverweigerer zum Tod, mindestens 23.000 von ihnen wurden auch tatsächlich hingerichtet. Viele andere wurden in Strafkompanien an der Front verheizt oder jahrelang inhaftiert. Zuletzt bekamen die Beschuldigten keine Verteidiger mehr gestellt, Urteile fällten die Richter der fliegenden Standgerichte teils in wenigen Minuten.

Dass es im sächsischen Torgau, wo der Terror der Militärjustiz ab 1943 sein Zentrum hatte, bisher keinen angemessenen Dokumentationsort gab, ist erbärmlich. Immerhin: Die neue Ausstellung, die im August eröffnet werden soll, verspricht Besserung. Dass die Bundesvereinigung trotz dieser positiven Entwicklung ihre Zusammenarbeit mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten aufgibt, ist aber dennoch verständlich.

Zu lange hatte die sächsische Stiftung klargemacht, dass das Schicksal der NS-Militärjustizopfer für sie keine große Relevanz hat. Wichtiger schien lange das Erinnern an DDR-Unrecht, das immer wieder mit den epochalen Verbrechen der Nazis und ihrer Helfer gleichgesetzt wurde.

Aber auch außerhalb Sachsens wurde das Schicksal der Militär­justiz­opfer lange nicht beachtet. Jahrzehntelang mussten sich die Verurteilten gegen den Vorwurf wehren, sie hätten ihr Land verraten. Von den verantwortlichen Militärrichtern wurde später kein einziger verurteilt. Und der Bundestag rehabilitierte die Deserteure erst 2002, die sogenannten Kriegsverräter sogar erst 2009. Bis dahin galten die Betroffenen als vorbestraft.

Dabei hätte schon immer klar sein müssen: Es hat Anerkennung verdient, wer damals versuchte, aus der mörderischen NS-Maschinerie auszusteigen – und sei es nur, um nicht in den letzten Kriegsmonaten noch sinnlos an der Front verheizt zu werden.

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