Reform der Ersatzfreiheitsstrafe: Faeser gibt nach

Die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe kommt voran, auch die Innenministerin versperrt sich nicht länger. An diesem Mittwoch wird sie im Kabinett verhandelt.

Faeser schaut nach unten

Faeser gibt überraschend nach Foto: Britta Pedersen/dpa

KARLSRUHE taz | Die Bundesregierung wird an diesem Mittwoch voraussichtlich den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts auf den Weg bringen. Wichtigster Punkt dabei sind Erleichterungen bei der Ersatzfreiheitsstrafe. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat inzwischen ihren Widerstand gegen den Entwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) aufgegeben.

Künftig soll der Umrechnungsschlüssel von nicht bezahlten Geldstrafen in Hafttage halbiert werden. Während bisher ein Tagessatz einer nicht bezahlten Geldstrafe zu einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe führt, soll dies künftig nur noch ein halber Tag sein. Schließlich sei der Freiheitsentzug eine deutlich schwerere Sanktion als eine Geldstrafe.

Die große Mehrheit der Bundesländer befürwortet die Reform. Nicht zuletzt, weil sie zu Einsparungen im Strafvollzug führen wird. Auch sozialpolitisch gab es harte Kritik an der Ersatzfreiheitsstrafe, die vor allem Menschen in einer Notlage treffe, die aber eigentlich nicht ins Gefängnis gehören.

Faeser blockierte überraschend

Schon im Juli hatte Buschmann seinen Referentenentwurf vorgestellt. Doch überraschend blockierte dann Innenministerin Faeser monatelang den Fortgang des Verfahrens. Sie befürchtete unter anderem, dass auch Männer, die wegen Gewalt in der Partnerschaft bestraft wurden, von der Reform profitieren könnten.

Das Justizministerium hielt die Einwände jedoch für wenig überzeugend. Wer seine Frau schlage, werde in der Regel nicht zu Geldstrafen verurteilt, sondern gleich zu einer Freiheitsstrafe. Außerdem hätten über 90 Prozent der Personen in Ersatzfreiheitsstrafe nicht einmal eine Beziehung. Typischerweise komme die Ersatzfreiheitsstrafe bei Schwarzfahren, Diebstählen und Betrügereien zum Einsatz.

Viele Be­ob­ach­te­r:in­nen gingen davon aus, dass Faeser ihre Einwände auch nutzte, um Druck auf Buschmann aufzubauen. Faeser und Buschmann liegen im Clinch, weil der Justizminister den Wunsch der Innenministerin blockiert, eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einzuführen, nachdem der Europäische Gerichtshof im September entschied, dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte verstößt.

Vorige Woche hat Faeser sich dann überraschend doch mit Buschmann geeinigt. Als Gegenleistung erreichte Faeser, dass die ohnehin geplante Evaluation der Reform vorgezogen wird. Sie soll nun schon nach drei Jahren statt nach fünf Jahren stattfinden. Außerdem soll dabei auch ausdrücklich untersucht werden, ob der halbierte Umrechnungsschlüssel die Zahlungsbereitschaft bei Geldstrafen reduziert. Der Deutsche Richterbund hatte entsprechende Sorgen geäußert.

Eine weitere Änderung am Gesetzentwurf haben die Bundesländer erreicht. Künftig soll die Übermittlung der Daten von Personen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben, an freie Sozialträger erleichtert werden. Ziel ist, dass die Träger den Betroffenen helfen, damit diese ihre Geldstrafen doch noch bezahlen können.

Der Gesetzentwurf muss in der Folge vom Bundestag beraten und beschlossen werden.

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