Reform des Gleichstellungsgesetzes: FDP wettert gegen Atamans Pläne

Die Antidiskriminierungsbeauftragte will, dass das Gleichstellungsgesetz modernisiert wird. CDU und FDP kritisieren ihre Ideen scharf.

Ataman trägt eine Tasche und vor sich hält sie in den Hängen Papiere

Ferda Ataman bei der Vorstellung ihres Jahresberichts Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN taz | Po­li­ti­ke­r*in­nen von FDP und Uni­on empören sich über Forderungen nach einer Reform des Gleichbehandlungsgesetzes, die die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman am Dienstag vorgelegt hat. Die Kritik entzündet sich an dem Vorschlag, vor Gericht von Diskriminierungsopfern weniger Beweise zu fordern.

In dem Positionspapier hatte Ataman geschrieben: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“ Das sei nötig, um Diskriminierung häufiger zu bestrafen.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, nannte den Vorschlag gegenüber Bild dagegen „gesellschaftlichen Sprengstoff“, es drohe „Verunsicherung allerorten“ sowie „Missbrauch, Falschbeschuldigungen und Erpressungen.“ FDP-Dauerpöbler Wolfgang Kubicki sprach von einem „unausgegorenen Vorschlag“.

Ebenfalls in der Bild sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings: „Der Vorschlag von Frau Ataman ist absurd.“ Und weiter: „In unserer Rechtsordnung muss jeder Kläger seinen Anspruch auch nachweisen und nicht nur glaubhaft machen, um vor Gericht zu gewinnen“.

Bisher wird Diskriminierung kaum geahndet

Es drohe die Situation, so Krings, „dass sich Menschen künftig auf bloß gefühlte Diskriminierungen berufen, um für sich einen finanziellen Vorteil herauszuschlagen“. Ähnliche Befürchtungen wurden schon bei der Einführung des Gleichbehandlungsgesetzes 2006 geäußert. Sie haben sich nicht bewahrheitet.

Bisher wird Diskriminierung selten geahndet. Denn oft fehlen ausreichend Beweise. Eine Rolle spielt auch, dass Betroffene nach einem Vorfall nur zwei Monate Zeit haben, um Klage zu erheben. Hier schlägt Ataman der Bundesregierung vor, die Frist auf ein Jahr zu verlängern. Zudem sollen künftig nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände klagen dürfen, wenn mehrere Personen betroffen sind. Auch die von Ataman geleitete Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ein Klagerecht erhalten.

Darüber hinaus hatte Ataman noch weitere Vorschläge für eine Reform des Gesetzes gemacht, um mehr Menschen vor Diskriminierung zu schützen. So schlägt sie in dem Positionspapier vor, den Geltungsbereich des Gesetzes auf staatliches Handeln auszuweiten – bisher sind etwa Schulen und Behörden nicht abgedeckt.

Außerdem sollen derzeit noch unberücksichtigte Diskriminierungsformen künftig ebenfalls verboten werden. Bislang verbietet das Gesetz Diskriminierung wegen „Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“. Nach Atamans Willen sollen auch die Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit und Pflegetätigkeit mit aufgenommen und verfolgt sowie weitere Merkmale für Altersdiskriminierung festgelegt werden.

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