Russisches Gesetz gegen US-Medien: Sind wir Agenten, seid ihr es auch

US-Medien müssen sich in Russland nun als „Agenten“ registrieren. Das Gesetz ist eine Antwort auf die Einstufung eines russischen Senders als „Agent“.

Russische Abgeordnete applaudieren im Parlament

Applaus: Die russischen Parlamentarier freuen sich über das neue Gesetz Foto: dpa

KIEW taz | Die russische Staatsduma hat einstimmig und im Eiltempo ein umstrittenes Mediengesetz verabschiedet. Es erlaubt dem Justizministerium, alle Medien, die ihren Sitz nicht in Russland haben, als „ausländische Agenten“ zu registrieren. Ebenfalls unter das Gesetz fallen „ausländische Strukturen“, die keine juristischen Personen sind, Materialien verbreiten und aus dem Ausland Geld erhalten.

Man sei leider angesichts des Vorgehens der USA gegen dort tätige russische Medien zu diesem Schritt gezwungen, zitiert die Duma-Webseite den Vorsitzenden des Parlamentsausschusses zu Informationspolitik, Leonid Lewin. Das US-Justizministerium hatte den russischen Staatssender RT (früher Russia Today) gezwungen, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Washington hält den Sender RT sowie das Nachrichtenportal Sputnik für Propaganda aus dem Kreml. Auch der deutsche Verfassungsschutz teilt dieses Bild. Russlands Präsident Wladimir Putin hatte die Forderung als „Angriff auf die Meinungsfreiheit“ bezeichnet.

Leonid Lewin, der Informationspolitiker der russischen Duma, versicherte nun, die „notwendigen Maßnahmen gegen amerikanische Propagandisten“ führten nicht zu einer Einschränkung der Redefreiheit oder einer Behinderung der Arbeit von Journalisten in Russland führen.

In einem der wenigen Wortbeiträge der Parlamentsdebatte kritisierte ein kommunistischer Abgeordneter, dass es sich bei dem Gesetz lediglich um Sollbestimmungen handle. Es sei nicht erkennbar, wann ein Medium als ausländischer Agent registriert werde. Das Gesetz, so Petr Tolstoj, stellvertretender Parlamentssprecher, trage lediglich „Rahmencharakter“. Angewandt werde es zunächst nur gegen US-amerikanische Medien. Sollten die russischen Medien auch in anderen Ländern ähnlich bedrängt werden wie in den USA, dann müsste man auch an eine Eintragung von Medien dieser Länder in die Agentenliste nachdenken, so Tolstoj.

Xenia Bolezkaja von der Tageszeitung Vedomosti fürchtet indes, dass das neue Gesetz die juristische Definition von „Presse“ aufweiche. Derzeit müssten sich nur Medien als „Presseorgane“ registrieren lassen, deren Printausgabe 1.000 Exemplare überschreite. In dem neuen Gesetz sei von „Strukturen“ die Rede, die Informationen verbreiten. Mit diesem Begriff könne man auch Onlinemedien verbieten, die nicht in Russland registriert sind, wie Onlineprojekte von Michail Chodorkowski.

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