Teillegalisierung von Cannabis: Kabinett berät über Gesetzentwurf

Die Cannabis-Legalisierung könnte noch in diesem Jahr Realität werden. Doch kurz vor der Abstimmung im Kabinett gibt es an dem Vorhaben auch Kritik.

grüne Cannabispflanze

Hanfpflanze auf einem Feld Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

BERLIN taz | Ein Ende der Cannabis-Prohibition ist in Sicht – doch wie genau die Gesetzeslage in Zukunft aussehen wird, ist in vielen Detailfragen noch offen. Klarheit kommt womöglich an diesem Mittwoch, wenn das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf zur Legalisierung verhandelt, der aus dem Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) kommt.

Der Entwurf sieht vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf straffrei werden soll. Der Eigenanbau von Cannabis soll in Zukunft begrenzt erlaubt sein. Privatpersonen dürften zu diesem Zweck maximal drei Cannabis-Pflanzen besitzen.

Ein freier Verkauf von Cannabis soll nicht erlaubt sein. In einigen Landkreisen sollen aber Modellregionen entstehen. Dort wären Verkaufsstellen erlaubt, die kommerziell Cannabis anbieten dürften. Einkaufen könnten dort allerdings nur Be­woh­ne­r*in­nen aus dem Einzugsgebiet der Verkaufsstellen.

In ganz Deutschland sollen Kon­su­men­t*in­nen ab 18 Jahren aber gemeinnützigen Cannabis-Anbauvereinen beitreten dürfen. Bis zu 500 Menschen pro Verein könnten dann gemeinschaftlich Cannabis anbauen. Mitglieder, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürften monatlich 50 Gramm Cannabis abnehmen, in täglichen Maximalmengen von 25 Gramm. Für unter 21-Jährige wäre die monatliche Maximalmenge auf 30 Gramm beschränkt.

Die Anbauvereine sollen strengen Regeln unterliegen. Ihr Gelände soll eingezäunt werden, die Anbauflächen müssten gesichert werden. Die Vereine müssten mindestens 250 Meter von Schulen, Kindergärten oder Kitas entfernt sein. In den Clubräumen soll der Konsum verboten sein. Das Cannabis soll regelmäßigen Qualitätskontrollen unterliegen. Die Vereine müssten Jugendschutz-, Sucht- und Präven­tions­beauftragte benennen und dürften keine Werbung machen.

Kritik von unterschiedlichen Seiten

Lauterbach betonte immer wieder, dass Legalisierung gleichzeitig mit mehr Gesundheitsschutz umgesetzt werden müsse. Besonders junge Menschen unter 25 Jahren könnten durch regelmäßigen Cannabis-Konsum Schaden nehmen, da die psychoaktiven Substanzen der Pflanze die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen könnten. Der Minister kündigte eine Informationskampagne zu den Risiken von Cannabis-Konsum an.

Es gibt auch deutliche Kritik am Vorhaben. Der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, bezweifelte, dass das geplante Gesetz den Schwarzmarkt austrocknen könnte. In der jetzigen Fassung sei das Gesetz zu „kleinteilig“ und damit keine Entlastung von Justiz und Polizei, da die vielen Regeln zu Cannabis-Clubs wieder kontrolliert und geahndet werden müssten.

Auf der anderen Seite lehnte auch der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs, der die Interessen von Cannabis-Anbauvereinen vertritt, den Entwurf „als verfassungswidrig, überstreng und vermeidbar kompliziert“ ab.

Die Vorlage aus dem Gesundheitsministerium könnte sich im Kabinett noch ändern. Sollten sich die Mi­nis­te­r*in­nen am Mittwoch einig werden, müsste der Bundestag dem Gesetz noch zustimmen. Ende 2023 könnte es in Kraft treten.

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