Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes: Mehrwegpflicht wird ignoriert

Viele Gastronomiebetriebe ignorieren offenbar die Pflicht zu Mehrwegangeboten – und die Bezirke kontrollieren kaum. Der BUND ruft zu Meldungen auf.

Leere Plastikbecher auf vollem Mülleimer

So sieht's aus – wenn keiner Mehrweg to go macht Foto: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

BERLIN taz | Weil die seit dem 1. Januar geltende Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie oft nicht eingehalten wird, hat der Berliner Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) einen Online-Fragebogen zur Meldung von Verstößen entwickelt.

Unter dem Motto „Checkt eure lokale Gastro“ können Teilnehmende angeben, ob ein bestimmtes Café oder Restaurant seine Speisen und Getränke auch im Rahmen einer Mehrweglösung ausgibt oder mitgebrachte Behälter befüllt. Der BUND legt aber Wert auf die Feststellung, dass diese Meldungen nicht an die Behörden weitergeleitet werden sollen.

Vielmehr sollten die Ergebnisse der Organisation dabei helfen, den Stand der Umsetzung und die damit verbundenen Probleme besser einzuschätzen. Laut Daniel Affelt, Koordinator für Abfall- und Ressourcenpolitik beim BUND Berlin, bestehen bei vielen Betrieben noch große Wissenslücken.

Aber nicht nur das: „Andere dürften mitbekommen haben, dass die Umsetzung überhaupt nicht kontrolliert wird“, so Affelt. Tatsächlich ergab eine aktuelle Abfrage des RBB bei den Berliner Bezirken, dass lediglich in Mitte und Reinickendorf die Einhaltung der gesetzlichen Pflicht schon einmal stichprobenartig überprüft wurde.

BUND fordert mehr Aufklärung und Kontrollen

Das neue Verpackungsgesetz erlegt Gastronomiebetrieben seit Jahresbeginn auf, ihre „To go“-Angebote auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Wie sie das konkret umsetzen, ist ihnen überlassen, es darf aber nicht teurer sein als der Verkauf in Wegwerfbehältern.

Die Pflicht kennt bedeutende Ausnahmen: Sie gilt nicht für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche oder weniger als fünf MitarbeiterInnen – diese müssen lediglich von KundInnen mitgebrachte Dosen oder Becher anstandslos befüllen, wenn diese hygienisch einwandfrei sind. Auch bestimmte Verpackungen wie etwa Pizzakartons sind generell ausgenommen.

Nach Aussagen von Mittes Bezirkstadträtin Almut Neumann (Grüne) habe sich bei den ersten Kontrollen herausgestellt, dass viele Betriebe sich nicht an die Regeln hielten. Deswegen werde ab Mitte Mai schärfer kontrolliert, auch Bußgelder würden dann fällig.

BUND-Experte Affelt fordert ebenfalls einen „deutlich höheren Kontrolldruck“. Anfangs müsse dabei allerdings die Aufklärung über die Pflicht im Mittelpunkt stehen: „Das ist leider bereits im Vorfeld der Einführung des Gesetzes in Berlin nicht geschehen.“

19 Millionen Tonnen Verpackungsmüll

Der BUND weist darauf hin, dass der jährliche Verpackungsabfall in Deutschland mittlerweile auf das Rekordgewicht von knapp 19 Millionen Tonnen gestiegen ist. Große Treiber dafür seien To-Go-Verpackungen und Einweggeschirr. So werden trotz aller Kampagnen der Senatsumweltverwaltung für freiwillige Mehrweglösungen („Better World Cup“) in Berlin weiterhin täglich mehrere Hunderttausend Einweg-Kaffeebecher verbraucht.

Schon im Februar hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Testbesuche bei Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben gemacht und viele Verstöße konstatiert. Bei 10 der 16 kontrollierten Betriebe – darunter Ketten wie Starbucks, Cineplex und Rewe – gab es gar keine Mehrwegverpackungen, bei den anderen wurden die KundInnen nicht immer ausreichend über diese Möglichkeit informiert. Die DUH hat Verfahren gegen einige dieser Ketten eingeleitet.

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