Umstrittenes Kölner Beschneidungs-Urteil: Karlsruhe solls jetzt richten
Muslimische und jüdische Verbände fordern ein Gesetz, das Beschneidung an Jungen erlaubt. Die Politiker reagieren verhalten – lieber sollen Verfassungsrichter das Problem lösen.
BERLIN taz | Ein Gesetz müsse her, und zwar sofort, verlangen die muslimischen und jüdischen Organisationen Deutschlands. Sie wollen Klarheit: Beschneidung von Jungen müsse erlaubt sein. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts (siehe Kasten) könnten Eltern und Ärzte sich bei Beschneidungen nicht mehr sicher vor Strafe fühlen. Der Bundestag reagiert allerdings eher schüchtern.
„Ich bin vorsichtig und zurückhaltend, ob das eine Sache ist, der sich der Gesetzgeber annehmen sollte“, sagt Maria Flachsbarth, Religionspolitikerin der Unionsfraktion. Das Kölner Urteil hält sie zwar für problematisch. Wer jetzt aber ganz schnell ein Gesetz haben wolle, verkenne, wie lange angesichts der Komplexität der Sache „die qualifizierte Willensbildung des Bundestags“ brauche. „Ich wünsche mir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Rechtssicherheit schafft.“ Im gleichen Sinne äußerte sich am Dienstag Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als erstes Kabinettsmitglied.
Darauf zu setzen, dass die Gerichte zügiger arbeiteten als der Gesetzgeber, findet der FDP-Integrationspolitiker Serkan Tören falsch. Von den Abgeordneten fordert er am lautesten eine gesetzliche Pro-Beschneidungs-Regelung – „ich muss aber meine Fraktion noch überzeugen“, sagt er. Für eine Klärung in Karlsruhe brauche es „klagewillige Eltern, einen Arzt und eine Staatsanwaltschaft – das ist unzumutbar“.
Urteil: Das Kölner Landgericht hat in einem Urteil Ende Juni eine aus religiösen Gründen durchgeführte Beschneidung als Körperverletzung bewertet.
Fall: Konkret ging es um den Fall eines vierjährigen muslimischen Jungen, bei dem nach der Beschneidung Komplikationen aufgetreten waren. Der behandelnde Arzt wurde dennoch nicht bestraft, weil er nach Ansicht des Gerichts nicht wissen konnte, dass der Eingriff rechtswidrig war. (dapd)
Weil das Strafrecht möglicherweise der unpassende Ort für eine Regelung sei, schlägt Tören vor, sie ins Patientenrechtegesetz hineinzuschreiben. Dies werde ohnehin bald im Bundestag abgestimmt: „Dann ginge das auch am schnellsten.“
„Gesetzgeber ist gefordert“
Wie sich die Opposition zu solch einem Vorstoß verhalten wird, wird auch davon abhängen, wie die Koalition ihn platziert. Das Patientenrechtegesetz ist außerhalb von Schwarz-Gelb unbeliebt, da wird die SPD nicht mitgehen. Dabei denkt auch die SPD-Religionspolitikerin Kerstin Griese, der „Gesetzgeber ist gefordert“. Sie sei schockiert gewesen, zu hören, dass jüdische Freunde angekündigt hätten, „ihre Koffer wieder zu packen“, wenn die Beschneidung nach jüdischem Ritus verboten werde.
Die körperliche Unversehrtheit des Kindes werde bei der Beschneidung „minimal“, ein durch die Religionsfreiheit geschützter Kernbestandteil des Judentums und des Islams durch ein Verbot aber „erheblich beeinträchtigt“, sagt Griese. Bei der aktuellen unklaren Rechtslage könnten „am Ende die Kinder Schaden nehmen“, wenn sich die Eltern an dubiose Nichtmediziner wenden.
Aus ähnlichen Gründen haben sich in dieser Woche für die Grünen-Fraktion auch Geschäftsführer Volker Beck und Chefin Renate Künast für eine Debatte darüber ausgesprochen, „wie notwendige Schritte zur Schaffung der Rechtssicherheit aussehen könnten“. Sie denken offenbar an einen parteiübergreifenden Antrag im Sinne der jüdischen und muslimischen Verbände, vermeiden aber das Wort „Gesetz“.
Keinen Anlass zu einer Regelung sieht dagegen Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Die körperliche Unversehrtheit des Kindes wiege schwerer als das elterliche Recht auf religiöse Tradition. „Es gibt genügend religiöse Traditionen, die abgeschafft wurden, weil die Gesellschaften sich weiterentwickelt haben“, sagt Sharma. Nun sei bei Islam wie Judentum Kreativität gefragt, um den „archaischen Kult“ der Beschneidung durch einen anderen symbolischen Akt zu ersetzen.
Leser*innenkommentare
NicogegenBeschneidung
Gast
Eine Bundestagspetition gegen die rituelle Beschneidung wurde bereits gestartet:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_06/_27/Petition_25502.html
Mensch
Gast
600 Leos und die arabische Beschneidung
Zynisch auf den Punkt gebracht, für Panzer würden, allen voran SPD, das Grundgesetz und Strafrecht geändert werden.
Der mattierte Gabriel, Partyminister.
Wäre nett wenn die Masse endlich versteht, über xx% ist in saudischscher Hand.
Waffengeschäfte sind BGB "in sich" Geschäfte.
Weil die tolle Wissenschaft mit Wissenschaftler auf Uran setzen.
Jeglich ehrlich, durchwachsene Diskussion ist mit Gabriel und saudischen Inhalten vernichtet.
Korrupt, dann lasst uns mal wieder Steinigen einführen.
Kölner Schnecke
Gast
Positiv ist, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung zu dem Kölner Urteil steht, und damit zu Inhalten unseres Grundgesetzes.
Entsetzlich ist, daß Politiker fast aller Parteien offenbar nicht mehr dazu stehen, wie so oft auf die Belange ihres Volkes pfeifen und sich von Minderheiten lenken lassen.
Es muß eindeutig für das Kölner Urteil gekämpft werden, ansonsten werden hier noch Scharia und Inquisituion kommen bzw. wiederkommen.
Und was die Grünen angeht, denen reicht es offnbar nicht die Energieversorgung kaputtzumachen, jetzt wollen sie auch noch Grundinhalte der Demokratie aushöhlen.
best of
Gast
>>Ein Gesetz müsse her, und zwar sofort, verlangen die muslimischen und jüdischen Organisationen Deutschlands....
die Grünen-Fraktion auch Geschäftsführer Volker Beck und Chefin Renate Künast (haben sich) für eine Debatte darüber ausgesprochen,... vermeiden aber das Wort „Gesetz“.Die Grünen streben eine gesetzliche Regelung für die Zulassung von religiös begründeten Beschneidungen an.
Voltaire
Gast
Die Beschneidung stellt religionshistorisch die Ablösung des Menschenopfers dar. Betrachtet man sie also im kanaanäischen Kontext (Baal- und Ascherakulte mit Menschenopfern!) vor 3500 Jahren, dann ist die Forderung der Beschneidung ANSTELLE eines Menschenopfers ein zivilisatorischer Fortschritt. Ich wundere mich hingegen, wie gering die Empathie einer ehemals liberalen Partei, wie es Die Grünen einmal waren, für die individuellen Freiheitsrechte der Einwohner Deutschlands ist. Wäre es nicht eine Chance, die Menschen hier näher zusammenzubringen, wenn man solch schädliches Brauchtum, das ja lediglich zur Stigmatisierung derer dient, die nicht zur eigenen Glaubensrichtung gehören, abzuschaffen? Man führe sich nur vor Augen, wie die Israeliten z.B. gegen die Philister als "Unbeschnittene" polemisiert haben (obwohl Menschenopfer bei diesem Seefahrervolk nicht praktiziert worden sind) - oder wie in der islamischen Welt dagegen polemisiert wird. Hier werden alle Nicht-Muslime und Nicht-Juden stigmatisiert und ausgegrenzt. Erkennen das Frau Künast & Co nicht oder wollen sie es nicht erkennen? Wenn Frau Künast für die Beschneidung der Genitalien ist, dann soll sie mit gutem Beispiel vorangehen - ich werde sie nicht davon abhalten.
Und noch ganz nebenbei: Sind die Genitalien eines Mannes wertloser als die einer Frau? Wer dies behauptet, der hat den Bereich unseres Grundgesetzes verlassen - und auch den des aufgeklärten Denkens.
Zum Schluss: Der interessierte Leser kann sich auch gerne einmal die Gedanken des Rabbiners Paulus zum Thema Beschneidung im Galaterbrief durchlesen. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Immanuel Kant
Gast
Es wurde aber auch mal höchste Zeit, dass ein deutsches Gericht den Mumm hat, sich mit dieser Fragestellung zu beschäftigen. Das Grundgesetz sollte nur noch mit Blickrichtung auf individuelle Religionsfreiheit ausgelegt werden, da unter dem Deckmantel der kollektiven Religionsfreiheit von religiösen Institutionen schon seit langer Zeit Ungerechtigkeit stattfindet.
Nach meinem Wissen ist das Urbekenntnis Israels das zu einem Gott, der die Menschen aus Gefangenschaft herausführt (sch'ma jisrael). Würde das Judentum diesen emanzipatorischen Ansatz ernst nehmen, wären Neuerungen in der Religion gut hinnehmbar.
Die Taufe von Kindern lehne ich als Theologe ebenfalls ab, da sie einen Akt der persönlichen Entscheidung darstellen sollte. Daher sind auch meine beiden minderjährigen Kinder noch nicht getauft. Mit einer Verstümmelung der Kinder wie im Judentum oder Islam ist sie allerdings mitnichten gleichzusetzen.
Der Schutz der Kinder ist das vorrangige Rechtsgut.
Ganz nebenbei: Ich würde meine Kinder ohne deren Wunsch auch nicht nach der Geburt beim Kaninchenzüchterverein anmelden.
Und nun noch ein wenig Polemik zum Schluss: Wer schützt denn eigentlich die kollektive Glaubensfreiheit der Satanisten mit rituellen Massenvergewaltigungen und Tieropfern?
Hans Höfer
Gast
Ich bin fassungslos: Seit Tagen überbieten sich Politiker fast aller Bundestagsparteien mit Richterschelte, Künast und Beck fordern in der FR Elternrecht höher zu stellen als das Recht auf körperliche Unversehrtheit kleinster Kinder, nur von den Linken ist nichts zu hören. Und jetzt, nach zwei Wochen melden sie sich, weil sie sich mal gerade zwei Zigarettenlängen nicht untereinander streiten. Und geben die erste "säkulare" Stellungnahme aus der Parteienpolitik zu diesem Thema ab.
Chapeau!
gundi
Gast
u.a. @ Wolfgang Banse:
Das Einzelurteil ist kein bindendes Verbot der Beschneidung, sondern unterstreicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit und bestätigt die Strafbarkeit von Körperverletzung. Religionsfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung (korrekt: freie Entfaltung) und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit konkurrieren ggf. miteinander und bedürfen einer Abwägung. Diese kann bei Bedarf höchstrichterlich erfolgen, doch eine langfristige Rechtssicherheit bietet i.d.R. ein Gesetz aus der Hand des Gesetzgebers ... selbst wenn mir die Ansätze, welche aktuell unter Mandatsträgern diskutiert werden, zum Teil zu verwegen und zu feige vorkommen, um das Thema Ihnen anzuvertrauen.
Heide Schmidt
Gast
Aufklärung tut not! Was wird bei den Jungen wie beschnitten? Wird die Vorhaut gelöst oder abgeschnitten, dass sie nicht mehr über den Penis gezogen werden kann? Unter Narkose? Welche Motive? (religiöse Motive wurzeln häufig in Ritualen, die das Überleben der Gesellschaft ermöglichen). Eine frühere Untersuchung in den USA belegte, dass Frauen seltener an Genitalkrebs erkrankten, wenn ihre Männer beschnitten waren. Hat sich das bestätigt? Und zur Klarstellung: Die Unversehrtheit des Körpers ist Menschenrecht!
Bodo
Gast
Zitat "von Sherona": "Beschneidungen von Jungen und Mädchen gleichzusetzen finde ich ehrlich gesagt unverschämt. Denn die Folgen im "Leben danach" sind definitiv nicht gleichzusetzen."
Also ich finde jetzt Deinen Kommentar unverschämt. Kannst Du das auch begründen?
In beiden Fällen ist es extrem schmerzhaftes traumatisches Erlebnis das in beiden Seelen im "Leben danach" wirkt.
In beiden Fällen wird die Vorhaut beschnitten (sowohl beim Penis als auch bei der Klitoris) was in beiden Fällen eine massive Reduktion der Empfindsamkeit zur Folge hat und in beiden Fällen dazu führt dass sich die Sexualität nicht naturgemäss entwickeln kann.
best of
Gast
Die Grünen wollen wieder zurück ins Mittelalter und pfeifen darauf, daß das Selbstbestimmungsrecht des Kindes schwerer wiegt als die Religionsfreiheit.
Beck und Künast finden, Religionsfreiheit sei wichtiger als der Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/juden-und-muslime-gruene-wollen-beschneidung-nicht-als-straftat-werten-a-843294.html
Dies sollte sich auch so auf den nächsten Wahlplakaten widerspiegeln:
>>Wir Grünen fordern das Recht auf genitale Verstümmelung minderjähriger Schutzbefohlener...
Sorry
Gast
Die Taufe muss auch verboten werden!
JFSebastian
Gast
ein kompromiß wäre gut. ich habe mal gehört das auch nur ein kurzen anritzen der vorhaut als religiöses ritual reicht, hauptsache es fließt blut. dann wäre es wirklich ein minimaler schaden, etwas aua und eine mininarbe die später wahrscheinlich sowieso keiner sieht weil im erwachsenen alter alles abgeschnitten wird. ansonsten keine nachteile wie "anders" aussehen und die verhärtung der eichel. die religionen müßen sich halt anpassen und sie tun es ja auch, und die freiheit der religionen endet eindeutig da wo andere menschen gegen ihren willen verletzt werden.
Gottlos und das ganz extrem
Gast
Ich fordere das Verbot von Religionen, die Körperverletzung zu ihren Grundlagen zählen.
Gunter
Gast
Bislang hat sich hier niemand für solche religiösen Riten interessiert weil man glaubte diese Völker würden irgendwann wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Nun bleiben sie und stattdessen wird hier beschnitten Jungen UND Mädchen, Tiere ohne Betäubung geschächtet usw. je nach Religion. Grundgesetz hin oder her galt es sowieso nicht wegen der Religionsfreiheit. Das Beschneiden von Minderjährigen ist Körperverletzung und das Schächten von Tieren Tierquälerei. Das war schon immer so.
ion
Gast
@ haleyberry (11.07.2012 23:13),
Was soll das denn wohl bitte(?!):
"Eingriffe dieser Art müssen auf jeden Fall bis zum 3. Lebensjahr vollzogen sein (....)";
Ich empfehle dringlich den Beiträgen des Herrn Holm Putzke u./o. Angelika Kallwass in der ARD-Sendung vom 11.d.M.: Anne Will, «Streit ums Beschneidungs-Urteil - Religionsfreiheit ade?» Aufmerksamkeit zu schenken – bezüglich Schmerzgedächtnis, etc. .... .
Ist das ein billiger Versuch, den Juden auf jeden Fall eine Sonderrolle einzuräumen?
(12.07.2012 09:19)
Heinz Hertlein
Gast
Was passiert, wenn Karlsruhe die Rechtsunsicherheit der Gestalt klärt, dass es das Kölner Urteil bestätigt?
Ich verabscheue diesen religiösen Dogmatismus zwar: es wird hier ein Brauchtum gepflegt, das, da es in einer vermeintlich heiligen Schriftensammlung steht, unbedingt ausgeführt werden muss, mag es vernünftig oder unvernünftig sein.
Der allwissende Gott hat schließlich befohlen, dass man seinen kleinen Jungs am Zipfelchen rumschnippelt und diesen Befehl auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, ist daher verboten. Und dieser Brauch ist daher unverhandelbar. Es ist nicht möglich hier einen Kompromiss einzugehen, weil dieser mit einer Religionsänderung verbunden wäre und Religion kann man nicht ändern, mag es auch eine Religion sein, die Unsinniges und Überflüssiges enthält, wie Beschneidung oder Speisegebote.
Ich habe aber kein Interesse Juden und Muslime, wegen ihrem Brauch der Beschneidung aus unserem Land zu ekeln, trotz dieser weltanschaulichen Meinungsdifferenz. Das Kölner Urteil halte ich für gesellschaftspolitisch schädlich. Ich denke aber, dass ohne spezielles Gesetz da nichts zu machen ist.
Das Elternrecht ist zwar grundsätzlich positiv definiert, aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Individualrecht und Grundrecht, das auch schon bei kleinen Kindern unter dem Schutz des Staates steht. Wenn Karlsruhe hier das Erziehungsrecht höher wertet als ein Grundrecht des Kindes, würde mir das schon ein wenig nach Rechtsbeugung riechen.
Wenn das Kölner Urteil fällt, ist es bei uns auch erlaubt Babies tätowieren zu lassen (evtl. mit der Einschränkung, dass es religiöse Tatoos sein müssen).
Zu hoffen, dass Karlsruhe das Kölner Urteil aufhebt, könnte sich als trügerisch erweisen. Es ist nicht die Aufgabe von Karlsruhe gesellschaftspolitisch kluge Entscheidungen zu fällen, sondern die Gesetze anzuwenden.
Sherona
Gast
Beschneidungen von Jungen und Mädchen gleichzusetzen finde ich ehrlich gesagt unverschämt. Denn die Folgen im "Leben danach" sind definitiv nicht gleichzusetzen. Fakt ist aber auch das es gravierende "Nebenwirkungen", auch bei Jungen gibt. Es gibt auch Fälle von Infektionen die dann zum Tode des "beschnittenen" Jungen führen. Natürlich sind das Extreme. Aber ich weiß jedenfalls, daß ich meinen Sohn um nichts in der Welt so einem Risiko aussetzen würde. Schon gar nicht um einer Religion zu folgen oder sonst einer Weltanschaung. Erfahrungen mit den Problemen die auf eine Beschneidung folgen haben sie in USA jedenfalls genug. Da geht es um hygienische Gründe. Was auch immer die sein sollten. Warum also nicht verbieten? Will irgendjemand ernsthaft behaupten, daß ein Mann dadurch seiner kulturelllen Identität beraubt wird oder sie erhält? Wird er, unbeschnittten, ein schlechterer Jude oder Muslim werden? Wie definiert man den denn überhaupt? Letzt endlich geht es vermulich nur darum, daß Eltern ihren Kinder vorschreiben wollen wie sie zu sein haben. Ein Recht, daß die meisten Eltern (wenn auch meistens wohl nur unbewußt) glauben zu besitzen.
Horst
Gast
Mir geht das alles nicht weit genug, z.B. sollte man Zahnarztbesuche von Kindern genauer unter die Lupe nehmen. Schließlich wollen die Kinder auch nicht zum Zahnarzt. Wenn ein Zahnarzt dann im Mund eines Kinder herumfummelt, letztendlich sogar blutige Exzesse im Mund des Kindes durchführt, ist das nicht auch Körperverletzung? Wenn das in Zukunft nicht bestraft wird, dann packe ich meine Koffer und wander aus. Aber vielleicht setzt sich ja die Linke dafür ein, dass Zahnärzte sich nicht mehr an den unschuldigen Kindern vergreifen können, dann würde ich sie wählen.
Mensch
Gast
Die Inhalte sind doch seit langem strafbewehrt. StgB § 223,224,226 und § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen. Ob Piercing, Tätowierung.
In anderen Ländern gang und gäbe.
Warum immer nur Jungen genannt werden ist verwunderlich. Auch Mädchen werden ausserhalb Afrikas mit fatalen Folgen beschnitten. Siehe "Mein Abschied vom Himmel" Hamed Abdel-Samad
Erschreckend das Erwachsene sich über geltende Gesetze stellen und sich das Recht herausnehmen, ohne med. Fachwissen und ohne Einwilligung Babys, Kinder beschneiden zu lassen.
Für andere ist das Organ die "heilige Vorhaut" eine Christusreliquie, Circumcisio Domini und wurde zum geldwerten Vorteil gewandelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heilige_Vorhaut
Der nächste Schritt mag wohl der Rechtsanspruch auf die Organe der eigenen Kinder sein.
Für diese werden hohe Preise gezahlt.
zipfelmütze
Gast
Es ist doch erstaunlich, dass sich hier kaum Befürworter einer Zwangsbeschneidung finden, während unsere Lieblingszeitung schwerpunktmäßig die Religionsfreiheit der Eltern über das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder stellt.
Ich finde das seltsam, wer noch?
PS: Bei den Grünen hingegen wundert mich schon lange nichts mehr.
Groschen
Gast
mir fällt auf, dass das ansich religiöse Thema immer wieder in die Sexualkunde abdriftet.
Immer wieder wird die Frage gestellt, was mehr Spaß macht. Mit oder ohne?
Diese Frage stellt sich überhaupt nicht. Es geht einzig und alleine um die Unverzehrheit und Selbsbestimmung eines Kindes/Kleinkinder/Babys.
Was junge Männer später machen, interessiert niemanden. Sie lassen sich Tattoos stechen, sie können sich auch abschneiden lassen, was sie wollen.
Es geht um Schutzbefohlene, die schutzlos einer uralten Tradition und deren uneinsichtigen Eltern ausgeliefert sind.
Niemand will diese Religionen mit dem Urteil abschaffen.
Es wäre schlimm, wenn der Bestand dieser von einem Babyzipfel abhinge.
Wer sein Kind liebt, bereitet ihm keine Schmerzen!
Egal, wie man das vor Jahrtausenden gesehen hat.
Wir leben in einer aufgeklärten Welt und nicht im Mittelalter.
G.
Stephan
Gast
Ein Gesetz muss her, "und zwar sofort", dass das erlaubt was dem Grundgesetz nach nicht erlaubt ist? Geht das? Würde dieses neue Gesetz nicht gegen Grundgesetz Artikel 1 bis 4 verstoßen?
Dem jetzigen Gesetz nach sind Beschneidungen von Jungen und Mädchen nicht erlaubt. Da alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Männer und Frauen gleichberechtigt sind, kann ein Gesetz, das Beschneidungen erlaubt, nur gehen, wenn es für Jungen und Mädchen gilt.
Wenn ich Politiker wär, würde ich wahrscheinlich dieses Thema auch den Verfassungsrichtern überlassen. Wir haben doch vernünftige Gesetze, die müssen doch nur durchgesetzt werden.
Groschen
Gast
kurz nach Bekanntwerden des Urteils irritierte mich sinngemäß folgender Kommentar von jüdischer Seite.
"das würden/müssten sich die Richter noch einmal überlegen", "das bleibt nicht so".
Gestern abend bei "Anne Will" brachte der eingeladene Rabbiner höchst unpassend einen Zusammenhang mit dem Holocaust ins Gespräch.
Die einfache Einsicht, dass unsere Rechtssprechung akzeptiert werden muß, egal welcher Religion zugehörend, kam leider auch nicht von der streng moslemischen Seite.
G.
Mein Name
Gast
Vom Bundestag scheint nach solchen Äußerungen nichts Gutes zu erwarten sein. Interessenabwägung geschieht da ohnehin nur auf Zuruf. Und da Politiker nicht mit Babys oder Kindern sprechen (können), würden sie im Interesse der erwachsenen (aber trotzdem nicht aufgeklärten) religiösen Eltern handeln.
Da ist es auf jeden Fall besser, wenn Richter, die tatsächlich wissen, was für ein hohes Gut das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist, in der Sache entscheiden.
Das wäre zugleich ein Armutszeugnis für die Politik, aber die ist nun mal arm. Sieht man leider immer wieder. Der wäre zuzutrauen, dass sie religiöses Brauchtum in Gesetzesform gießt. Und das im 21. Jahrhundert. Man stelle sich vor!
Horsti
Gast
Ginge es um weibliche Beschneidung, wäre das Thema ruckzuck erledigt, das ist nämlich per Gesetz längst verboten.
Aber es sind ja nur Jungs, die da verstümmelt werden, mit denen kann man´s ja machen, und für die ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht das Papier wert auf dem es steht.
Grüne Heuchler
Gast
Wenn man ja alles mit Tradition und Religion rechtfertigen kann, können wir ja auch die großen Unterlippen oder die mechanisch verlängerten Hälse von manchen afrikanischen Stämmen erlauben. Warum nicht auch einfach aus relgiösen Gründen einen Mittelfinger abschneiden. Hey, ist ja nur Religion...
Dass ich mal für die Linke bin hätte ich ja nicht gedacht.
Gorter
Gast
Dann sollte auch die Steinigung erlaubt sein. Religionsfreiheit, Sie wissen schon.
Mirko Malessa
Gast
"(...)findet der FDP-Integrationspolitiker Serkan Tören falsch. Von den Abgeordneten fordert er am lautesten eine gesetzliche Pro-Beschneidungs-Regelung – „ich muss aber meine Fraktion noch überzeugen“, sagt er."
Am besten zuerst die ganze FDP beschneiden. Dann ist endlich bald ruhe!
Das wohl der Kinder wiegt weniger schwer, als die Religion. Und die Leute wundern sich, das es weniger und weniger Kinder gibt hierzulande...!
wegener
Gast
Ich vertraue zutiefst auf unser Grundgesetz, Demokratie und Schutz der schwachen und schutzlosen... ansonsten werd ich meine Koffer packen. Bleibt jedoch die frage: wohin?
Siegfried Jacholke
Gast
Was unter dem Deckmantel von "Religionsfreiheit" abgeliefert wird,lässt sich doch recht gut,in Bezug "Scientology Church" ablesen,wenn "Strafbarkeit,als Religionsausübung verharmlost,aus dem Schutz des Staates herausgenommen wird"!
Braucht in Zukunft,nur eine "kriminelle Organisation",sich als "Kirche" auszugeben,in welcher "Menschenopfer,als unabdingbare Grundfeste eingebunden sind,um Auftragsmord,durch die Religionsfreiheit gedeckt,zum Geschäftsmodell zu machen"???
Entweder gibt es einen "Rechtsstaat (???)" oder es herrscht Anarchie,in welcher alles GUT geheissen wird,solange es irgendwelche Interessen bedient und so selbst solche drastischen STRAFTATEN,wie KÖRPERVERLETZUNG (!),aus falscher Rücksichtsnahme,zu dulden sind!?
Wolfgang Banse
Gast
Umstrittenes ergangenes Kölner Urteil darf nich Bestand haben
Das Verbot der Beschneidung sollte durch die Anrufung des Bun desverfasungsgerichtes wieder a ufgehoben werden.Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht die in der Präembel des GG garantiert sind,dürfen nicht aus den Angeln gehoben werden.
frankasia
Gast
Man kann nur auf das BVerfG hoffen, ansonsten erleben wir den Verkauf aller Staaten, wobei die Banken den Preis festlegen.
http://www.youtube.com/watch?v=r4crr-kX9zc
Hannes
Gast
Das stösst mir als Mann ziemlich übel auf dass in den Medien allerlei Frauen qualifiziert sein wollen darüber zu urteilen wie harmlos und "minimal" eine Penis-Beschneidung angeblich sei.
Darf dann auch ein Mann daherkommen und sagen dass die Beschneidung von Mädchen in Afrika ja noch viel minimaler wäre und wir da deswegen gar nichts dagegen haben dürften?
PeterWolf
Gast
Es ist eindeutig besser, wenn die Verfassungsrichter das Problem lösen, die stehen nicht derart unter Druck, sind juristisch gebildet und erfahren und können daher objektiver urteilen als Politiker.
"Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen."
Astrid
Gast
Zitat: "Die körperliche Unversehrtheit des Kindes werde bei der Beschneidung „minimal“
(...) beeinträchtigt“, sagt Griese (SPD).
Das kann man dann so auch über Mädchen sagen, zumal die geschlechtsneutrale Formulierung "des Kindes" das zulässt.
Bei der Klitoris-Beschneidung wird ja auch "nur" die Klitoris-Vorhaut entfernt. Technisch gesehen überhaupt kein Unterschied zur Penis-Beschneidung.
Man kann also sagen dass Frau Griese von der SPD voll und ganz für Beschneidung von Jungen und Mädchen eintritt. Entsetzlich!
Ein höchstrichterliches Urteil wäre hier sehr willkommen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen dass in Deutschland als säkularem Staat das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit ausgehebelt wird.
Falls doch müsste ich mit Erschrecken zur Kenntnis nehmen in einem Gottes-Staat zu leben.
theo
Gast
Bevormundete und erzwungene ästhetische
Chirugie ob von den Eltern oder der Religion
verlangt ist und bleibt eine
Vergewaltigung der Seele.
Wer die Vorhautentfernung genehmigt, müßte
auch von den Eltern erzwungene
Gesichts-OPs, Brust-OPs, Penisverlängerungen, Gendoping,
Geschlechtsumwandlungen usw. ebenfalls
zum "Kindeswohl" hin, erlauben.
Das Kind wäre der vollen Manipulationsbreite
der Eltern und Institutionen ausgeliefert und
kann sich nicht dagegen wehren!!
Die gesellschaftlich erzwungene Körperveränderung
von Kindern aus Religion, Weltanschauung,
Karrieresucht der Eltern und der Gesellschaft hat zu unterbleiben,
um einen Dammbruch zur körperlichen Rechtlosigkeit
des Kindes nicht zu riskieren.
Die Religionen und die Eltern haben sich dem Rechtsstaat zu beugen
oder müssen halt sich eine andere Bleibe suchen!
Die Kinder müssen in Schuluntersuchungen
überprüft werden und Geldstrafen von 10 Monatgehältern soll eine widerrechtlich
begangene Beschneidung kosten.
Erzwungene Beschneidungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern Körperverletzung, wenn
auch gut gemeinte.
Beugen sich die Religionen und die Eltern nicht
dem Gesetz, werden Sie auch in anderen Fragen
das Gesetz nicht akzeptieren. Dann zementiert
man Parallelgesellschaften.
Das Parlament hat diese Gesetze zu verabschieden,
anderenfalls sollten Neuwahlen ausgerufen werden.
Parlamente, die keine Gesetze mehr verfassen wollen
in heiklen Fragen, haben Ihre Existenzberechtigung
verwirkt und dann müssen neue Parteien
und alte Parteien mit neuen Personal ran!!!
Nichts ist widerlicher als Parteien, die nicht
Farbe bekennen wollen!
haleyberry
Gast
Kinder haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit!
Die Macht der Eltern und die Macht der Religionen
auf die Eltern muß bei körperlichen
Eingriffen aufhören, weil nämlich die Grenzen
bis zum Beschneiden der Klitoris der Mädchen
fließend sind und jeder chirugische
Eingriff ein signifikantes Risiko für Folgeschäden
birgt. Dieses Risiko darf dem Kind nicht auferzwungen
werden, erst Recht nicht wenn die Intimssphäre
nachhaltig bedroht ist.
Da das Kind selbst noch nicht entscheidungsfähig
ist, kann es auch diesen Eingriff einer solchen
Tragweite am eigenen Körper nicht mitentscheiden.
Eingriffe dieser Art müssen auf jeden Fall
bis zum 3. Lebensjahr vollzogen sein oder
im Erwachsenenalter erfolgen, um diesen Schock
noch relativ unproblematisch vor bzw. nach der Entwicklung
einer festen Identität hinter sich zu haben,
in einer Zeit, in der der Körper derartige Eingriffe noch
unproblematisch verkraftet. Als Erwachsener
nehmen die Komplikationsrisiken und die Scham
nackt von vielen Frauen operiert und begutachtet
zu werden sicherlich stark zu.
Allerdings müssten sich die Männer bei urologischen
Erkrankungen auch so dieser Situation stellen.
Der Kompromiß würde lauten bis zum 3. Lebensjahr
von Gesetzesbeschluss an und nur wenn das Kind
auf mögliche Operationsrisiken (geringe Immunabwehr,
geringe Heilungskräfte, Bluter, zu hohe
Verletzungsgefahr wegen ungünstiger
physiologischer Gegebenheiten...)
getestet wurde.
Die Religionen müssen einen unbeschnittenen
Gläubigen unbedingt mit einen beschnittenen
Gläubigen gleichstellen und es gibt
sowohl für die Jungen, als auch für die Mädchen
ein Fest und nicht nur für die Jungen
wegen der Beschneidung aus Gründen der Gleichberechtigung
von Mann und Frau!
Pharisäer
Gast
Medizinisch nicht notwendige, kosmetische Genitaloperationen an Kleinkindern verletzen Grund- und Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
Mehr gibts dazu nicht zu sagen! Wer alt genug ist, kann an sich rumschnibbeln lassen, wie er will. Bleibt zu hoffen, dass Karlsruhe wieder mal im Sinne des GG's und der Allgemeinen Menschenrechte handelt und die paar spinnerten Politclowns, die ihr Fähnchen nach dem Wind drehen, sobald einer hustet, geflissentlich ignoriert.
einspruch
Gast
Ich bin doch sehr verwundert, dass sich plötzlich so viele Politiker für ein Zwangsbeschneidungs-Gesetz einsetzen, denn um nichts anderes als Zwangsbeschneidungen geht es hier. Die Eltern wollen es, das Kind wird nicht gefragt, kann auch in diesem Alter gar keine informierte Zustimmung geben. Das nenn ich Zwangsbeschneidung.
Gunter
Gast
Muslimische und jüdische Verbände fordern ein Gesetz zur Körperverletzung an Minderjährigen in Deutschland ???
Shin
Gast
Ich, w, finde Vorhäute toll. Wie sehen andere Frauen das eigentlich? Ist es nicht seltsam einen Penis ohne vor sich zu haben? Da fehlt doch was! Mit denen kann man so schön spielen...
Maik
Gast
und wieder mal ein Grund, die Linke zu wählen
:)
Celsus
Gast
Es sollte allerdings auch über die Operationsrisiken der Beschneidung gesprochen werden, die bei Wikipedia nachgelesen werden können.
Die ernsten Komplikationen im Prozentbereich (!) können hier nachgelesen werden:
http://www.cirp.org/library/complications/williams-kapila/
Nicht zu vergessen, dass freilich bereits bei gelungenen Operationen mit einer Entfernung des Frenulums gemäß der im Judentum üblichen Form der Beschneidung das nervenreichste Gewebe des Penis entfernt wird.
Jede Beschneidung kann zudem zu Schwierigkeiten bei Masturbation und Geschlechtsverkehr führen. Und es ist da nur immer von der Einwilligung der Eltern die Rede. Aber wie steht es mit der Einwilligung des Betroffenen selbst und einer Operation erst im einwilligungsfähigen Alter?
sigibold
Gast
Ein echtes Sommerlochthema....