Urteil nach SUV-Unfall in Berlin: Bewährungsstrafe für Fahrer

Der Mann, der 2019 nach einem epileptischen Anfall vier Menschen überfahren hatte, muss nicht in Haft. Er war einen Monat nach einer Hirn-OP ins Auto gestiegen.

Menschen legen Blumen nieder

Gedenken am Unfallort, Ecke Invalidenstraße/Ackerstraße Foto: Kitty Kleist-Heinrich/TSP/imago

BERLIN taz/dpa | Nach einem Unfall mit vier Toten in der Berliner Innenstadt ist der angeklagte Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den SUV-Fahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der heute 45 Jahre alte Mann war trotz einer Epilepsie-Erkrankung und einer Gehirnoperation einen Monat vor dem Unfall Auto gefahren.

Der schwere Wagen des Mannes war am 6. September 2019 über die Gegenfahrbahn hinweg von der Invalidenstraße abgekommen. Der SUV (SUV, Abkürzung für: Sport Utility Vehicle) überschlug sich und tötete vier Menschen auf dem Gehweg – einen Dreijährigen und seine Großmutter im Alter von 64 Jahren sowie zwei 28 und 29 Jahre alte Männer.

Das Gericht entzog dem 45-Jährigen die Fahrerlaubnis und verhängte eine zweijährige Führerscheinsperre – zudem 15.000 Euro als Auflage. „Er hätte erkennen können und müssen, dass er sich nicht hinter das Steuer setzen durfte“, so das Gericht.

Nach einem ähnlichen Fall mit einer toten Fußgängerin in Würzburg war ein Fahrer zu drei Jahren Haft und lebenslangem Fahrverbot verurteilt worden.

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt – und schnell eine Diskussion um die Gefahren im Straßenverkehr ausgelöst. Anfangs stand dabei die Frage im Zentrum, ob SUV-Fahrzeuge besonders gefährlich sind. Im Prozess war jedoch die Frage nach der Fahrtauglichkeit des Angeklagten zentral, und ob ein epileptischer Krampfanfall für ihn vorhersehbar war. Vermutlich wäre es auch bei einem Kleinwagen zu einem schrecklichen Unfall gekommen, hieß es im Prozess.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der Unternehmer wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall nicht am Steuer sitzen dürfen. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Nach Auffassung der Anwälte, die Hinterbliebene als Nebenkläger vertraten, hat der 45-Jährige bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen.

Der deutsche Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Ende vergangenen Oktober erklärt, er sei zutiefst verzweifelt über das Leid, das sein Unfall verursacht habe. Er habe im Mai 2019 erstmals einen epileptischen Anfall gehabt. Mit einer Tumor-Operation und mit einer Medikation habe er danach alles getan, um einen zweiten Anfall auszuschließen.

Auf der Straße am Unfallort wurde mittlerweile ein geschützter Fahrradstreifen angelegt. Zudem gilt dort Tempo 30. Es gibt zudem Planungen, an der Stelle einen Gedenkort einzurichten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.