NPD begrüßt Anschlag in New York

Rechtsextreme Partei hält sich bei Demonstration in Berlin nicht an Auflagen. Funktionär Hupka verteidigt Attentate vom 11. September als Widerstandsakte der unterdrückten Völker. Die Stadt Lübeck will führenden Rechtsextremisten entlassen

von ANDREAS SPEIT

Die NPD hat sich bei ihrer Kundgebung zum Tag der Deutschen Einheit nicht an die gerichtlichen Auflagen gehalten und antiamerikanische Töne angeschlagen. Das NPD-Mitglied Steffen Hupka bezeichnete die Terroranschläge gegen die USA am 11. September als Widerstand der unterdrückten Völker gegen den US-Imperialismus. Am Rande der Demonstration in Berlin, an der sich nach Polizeiangaben rund 1.000 Neonazis beteiligten, kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen Gegendemonstranten und der Polizei. Rund 300 Gegendemonstranten, unter denen sich auch Autonome befanden, versuchten, den NPD-Aufmarsch im Westteil der Stadt zu blockieren. Die Polizei leitete daraufhin den Demonstrationszug der NPD in eine Nebenstraße des Kurfürstendamms und verlegte die Abschlusskundgebung an einen abgelegeneren S-Bahnhof.

Nach der Kundgebung wurden die Demonstranten mit einem Sonderzug der Bahn aus der Innenstadt befördert. Um Auseinandersetzungen zu verhindern, wurden rund 4.000 Polizisten aufgeboten. Der Ex-NPD-Landesvorsitzende von Sachsen-Anhalt, Hupka, sagte während der Abschlusskundgebung: „Ich wünsche den USA den Tod als Macht in der Welt.“ Die Einsatzleitung der Polizei beschloss trotzdem, die Kundgebung nicht aufzulösen. Der Justiziar des Polizeipräsidenten von Berlin, Oliver Pölle, sagte, die Polizei werde prüfen, ob die Aussage als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte zuvor für die NPD-Veranstaltung mehrere Auflagen bestätigt, nach denen in Reden und Sprechchören sowie auf Transparenten Aussagen unterbleiben mussten, die die Terroranschläge gegen die USA billigten oder rechtfertigten. Am späten Nachmittag wurden 10.000 Gegendemonstranten zu einer Kundgebung erwartet. Unterdessen wurde in Lübeck ein Verfahren zur fristlosen Kündigung eines führenden Rechtsextremisten eingeleitet. Der 46-jährige Angestellte des städtischen Umweltamtes hatte als Vorsitzender des „Bündnis Rechts“ per Presseerklärung die Terroranschläge auf das World Trade Center als „längst überfällige Befreiungsaktion gegen die USA“ bezeichnet und betont: „Die USA hat nun eine etwaige Vorstellung davon, wie sich die Menschen in Dresden und Hiroshima gefühlt haben.“ „Solche Äußerungen sind eine Missachtung der in Artikel 1 des Grundgesetzes geschützten Menschenwürde“ und „völlig inakzeptabel und menschenverachtend“, begründet Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) die Entscheidung. Als Angestellter des öffentlichen Dienstes wäre Kern auch außerhalb der Verwaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet. Schon zweimal hatte die Stadt versucht, Kern, der als Umwelttechniker für die Genehmigung von Kläranlagen zuständig ist, zu entlassen – ohne Erfolg. Die Aktivitäten des Rechtsextremisten, dessen „Bündnis Rechts“ eng mit den militanten Neonazis des Netzwerks der Freien Nationalisten zusammenarbeitet, hatten vor den Arbeitsgerichten keine Bedeutung. Genau aus diesem Grund führt die Stadt nun die Presseerklärung Kerns als „schuldhaftes Verhalten“ an. Kern kündigte indes erneut an, vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Er sehe keinen Anlass für eine Kündigung. Lübecks Bürgermeister Saxe betont jedoch: „Diesmal wird der Vorgang einer juristischen Prüfung standhalten.“ Mittlerweile stimmte auch der Personalrat der Kündigung zu. Juristisch einfacher könnte ein privates Unternehmen Kern kündigen. Nach der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ist eine Kündigung wegen „Rassismus und Fremdenfeindlichen“ möglich, wenn der Betriebsfrieden dadurch gestört würde.

Bereits im Juni hatte das Amtsgericht Kern wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Geldstrafe von 3.600 Mark verurteilt. In seinem Lübscher Aufklärer warb er für T-Shirts mit SS-Totenkopf-ähnlichen Aufnähern.