Kontensperre bei Terrorverdacht

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Terrorverdächtigen können weiterhin die Konten gesperrt werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hat mit einem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 1 E 5718/06) die Klage eines syrischen Studenten gegen eine entsprechende Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) abgewiesen. Die Behörde hatte die Kontensperre bei einer Großbank verfügt, weil die Bundesanwaltschaft gegen den Syrer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelte. Der Student hat vergeblich argumentiert, dass er nicht auf der EU-Liste Terrorverdächtiger stehe und sich ein dringender Tatverdacht gegen ihn nicht bestätigt habe.