Kosovarin stirbt nach Abschiebung

FLÜCHTLINGE Borka T. war psychisch schwer krank und in fachärztlicher Behandlung. Trotzdem wurde sie abgeschoben. Im Kosovo gab es weder einen Arzt für sie noch Medikamente. Einen Monat später war sie tot

BERLIN taz | Einen Monat nach ihrer Abschiebung aus Deutschland ins Kosovo ist eine 47-jährige Romni an den Folgen einer Gehirnblutung gestorben. Ihr Anwalt und die Caritas im rheinland-pfälzischen Mayen, die die Frau betreut hat, erheben nun schwere Vorwürfe gegen die Behörden: Borka T., die psychisch schwer krank und in fachärztlicher Behandlung war, hätte nicht abgeschoben werden dürfen.

T., ihr Mann und der 14-jährige Sohn, die vor elf Jahren nach Deutschland flohen, wurden am 7. Dezember 2010 von der Polizei abgeholt. Am Flughafen Düsseldorf wurde T. von einem Arzt untersucht. Dabei ging es aber nicht um die Posttraumatische Belastungsstörung und die Depression, wegen denen die Frau in Behandlung war. Untersucht wurde allein T.s Reisetauglichkeit.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Trier entschieden, dass T.s Krankheit kein Abschiebehindernis sei, berichtet T.s Anwalt Jens Dieckmann. Zwar glaubte das Gericht, dass T. aufgrund der Kriegserlebnisse psychisch krank sei. Doch es verließ sich auf Informationen des Auswärtigen Amts, dass T. im Kosovo von Fachärzten empfangen und weiterbehandelt würde. Die Schlussfolgerung des Gerichts: Eine Gefahr für die Gesundheit der Frau bestehe daher nicht.

Die Realität im Kosovo sah anders aus: Die Familie war auf sich selbst gestellt. Es gab weder Medikamente noch Geld für einen Arzt. Kurz nach dem Jahreswechsel brach T. zusammen und verlor das Bewusstsein. Wenig später starb sie an einer Gehirnblutung. „Die Abschiebung bedeutete den Abbruch der fachärztlich gebotenen psychiatrischen Behandlung“, sagt Anwalt Dieckmann. Man wisse zwar nicht, was die Gehirnblutung ausgelöst habe, erklärt Markus Göpfert, Leiter des Caritas-Fachdienstes Migration. „Aber möglicherweise gibt es einen Zusammenhang.“ Göpfert meint, vor der Abschiebung hätte es eine „ordentliche Untersuchung“ gegeben müssen. Die liege „im Ermessen der örtlichen Ausländerbehörde“.

Göpfert und Diekmann kritisieren auch das Mainzer Innenministerium. Dieses habe erst am 23. Dezember und damit später als andere Länder einen Abschiebestopp für solche Familien verhängt, die unter die jüngst von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung fallen könnten. Wäre dies früher geschehen, hätten die T.s davon vermutlich profitiert. SABINE AM ORDE