DER MEDIENTICKER

Die Niederlande müssen wegen Verletzung der Pressefreiheit 35.000 Euro Schadenersatz an den Verlag Sanoma zahlen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Das holländische Recht schützt Journalisten nicht genug gegen die polizeiliche Beschlagnahme selbst recherchierten Materials. Konkret ging es um Fotos, die Journalisten des Magazins Autoweek von einem illegalen Autorennen gemacht hatten –mit der Zusage, die Identität der Teilnehmer zu schützen. Die Polizei beschlagnahmte aber die Bilder, weil eines der Fahrzeuge bei einem Überfall benutzt worden sei. Der EGMR kritisierte nun, dass die Beschlagnahme nach niederländischem Recht nur von einem Staatsanwalt angeordnet wurde. Dieser habe als Leiter der Ermittlungen aber eigene Interessen. Die Pressefreiheit erfordere die Entscheidung eines unparteilichen Gerichts. Diese Entscheidung dürfte keine Auswirkungen auf Deutschland haben. Bei uns fordert die Strafprozessordnung für Beschlagnahmen in Redaktionen schon heute eine richterliche Anordnung, auch bei „Gefahr im Verzug“. (chr)