Justiz erfasst Homos im Knast

In Berlin werden von Gerichten homosexuelle und lesbische Neigungen bei der Aufnahme von Untersuchungs- und Strafgefangenen erfasst. Das geht aus einer Antwort von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) auf eine Anfrage der Grünen hervor. Schubert sicherte zu, dass sie die diskriminierende Praxis „unverzüglich“ abschaffen will. In dem bei den Gerichten verwandten Formular „Ersuchen um Aufnahme zum Vollzug der Untersuchungs- oder Strafhaft“ wird unter „III Besondere Bemerkungen“ erfragt: „3a) Seelische oder geistige Besonderheiten, b) Gleichgeschlechtliche Neigungen, c) Krankheiten (insbesondere ansteckende?)“. Nach Ansicht des Grünen-Abgeordneten Thomas Birk muss beim Leser der Eindruck entstehen, „gleichgeschlechtliche Neigungen seien mit solchen Krankheiten vergleichbar“. dpa