KOMMENTAR: FRIEDERIKE GRÄFF ÜBER DIE KITA-INTEGRATION
: Grundrecht, nicht Modellversuch

Da gibt es eine Handvoll Gesetze, die nicht befolgt werden. Und es stört – fast niemanden

Man muss sich das einmal klarmachen: Da gibt es gleich eine Handvoll Gesetze, die von den zuständigen Behörden nicht befolgt werden. Und es stört – fast niemanden. Der Anspruch von Kindern jeglichen Alters mit Behinderung auf gesellschaftliche Teilhabe, auf Gleichbehandlung mit nicht-behinderten Kindern, findet sich im niedersächsischen Gesetz für Tageseinrichtungen, im Sozialgesetzbuch, im Grundgesetz und in der UN-Konvention zu den Rechten behinderter Menschen.

„Na und?“ So in etwa lautete die Reaktion vieler Behörden, wenn Eltern behinderter Kinder einen Krippenplatz für ihr Kind wollten. „Uns fehlen die Vorschriften dafür.“ Niemand möchte sich die Reaktion der empörten Volksmassen ausmalen, würde etwa die Zulassung beim TÜV mit ähnlichem Behördeneifer betrieben.

„Was soll’s“, könnte man fragen, „nun gibt es doch den Modellversuch mit Krippenplätzen für Kinder mit Behinderungen.“ Der ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Aber bereits jetzt ist der Anspruch anzumelden, dass es nicht bei einem zweijährigen Modellversuch bleiben darf. Diese Umsetzung eines Grundrechts darf dann auch institutionalisiert werden.

Und noch eines: Es kann nicht sein, dass Integration ausschließlich verstanden wird, als sei sie im Interesse der Eltern behinderter Kinder. Sie ist in unser aller Interesse.