Diskriminierende Bezahlung: SPD will Löhne offen legen

Die SPD will die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern gesetzlich herstellen – mit einem Bußgeld. Frauenministerin Kristina Schröder (CDU) findet das zu bürokratisch.

Psychische Anforderungen: Schon in den Jobbeschreibungen beginnt die Lohnungleichheit. Bild: dpa

BERLIN taz | Die SPD möchte der deutschen Lohnlücke mit einem Gesetz zu Leibe rücken. Die Differenz von Frauen- und Männerlöhnen ist mit 23 Prozent die drittgrößte in Europa. Sie ergibt sich zum Teil aus der Berufswahl, der Arbeitszeit und den Berufsunterbrechungen von Frauen. Auch dass sie nicht in höhere Posten aufsteigen, drückt die Lohnsumme.

Allerdings sind auch die Gehaltssysteme in den Betrieben oft diskriminierend: Da wird die Tätigkeit eines Technikers ausführlich dargestellt, was einen recht hohen Lohn zur Folge hat, der komplexe Job einer Altenpflegerin aber nur mit wenigen Sätzen beschrieben, wobei psychische Anforderungen etwa überhaupt nicht erfasst werden.

Gegen solche versteckten Diskriminierungen möchte die SPD mit einem „Entgeltgleichheitsgesetz“ vorgehen. Es sieht vor, dass alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten regelmäßig einen anonymisierten Bericht über die Entgeltstruktur abgeben. Der wird von der Antidiskriminierungsstelle (ADS) geprüft und eventuelle schiefe Bewertungen werden moniert. Der Betrieb muss dann das Gehalt der diskriminierten Gruppe anheben. Dabei gibt es Übergangsfristen. Wer den Bericht nicht oder fehlerhaft abgibt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen, schlägt die SPD-Fraktion vor.

Auch in Tarifverträgen können sich Diskriminierungen verstecken, weil typische Frauenberufe in der Regel dort ebenfalls nicht mit all ihren Anforderungen erfasst werden. Die Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben können ebenfalls die ADS anrufen und auf der Grundlage von deren Expertise auch das Arbeitsgericht anrufen, das die Erhöhung des Tarifs ab sofort verfügen kann. In den nächsten Tarifverhandlungen müssen dann diskriminierungsfreie Eingruppierungen vereinbart werden.

Im Bundestag ohne Chance

„Seit 101 Jahren kämpfen Frauen für das Recht auf gleiche Bezahlung. Diese Forderung wird mit dem Entgeltgleichheitsgesetz für Frauen in 190.000 Betrieben der Privatwirtschaft und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung endlich eingelöst“, so die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks.

Das Gesetz hat im Moment im Bundestag keine Chance, weil die Koalition von einem solchen „Bürokratiemonster“ nichts wissen will. Frauenministerin Kristina Schröder (CDU) hat statt eines Gesetzes eine freiwillige Überprüfung von Firmen mit dem Messverfahren Logib-D ermöglicht.

Das Instrument kann aber ungerechte Eingruppierungen nicht messen und wird deshalb von der SPD und den Gewerkschaften abgelehnt. Auch EU-rechtlichen Vorgaben entspricht es nicht.

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