Lehman-Zertifikate am Bundesgerichtshof: Erste Klage von Anlegern

Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Klage von Anlegern, die sich beim Kauf von Zertifikaten der Bank Lehman-Brothers getäuscht sehen. Ihre Papiere wurden bei der Bankpleite wertlos.

Schlecht beraten: Eine geschädigte Anlegerin demonstriert nach der Lehman-Pleite in Hamburg. Bild: dapd

KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag erstmals über Klagen von Anlegern der pleitegegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers.

Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10.000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft. Als die Bank im September 2008 insolvent ging, wurden die Papiere weitgehend wertlos. Nun verlangen die Anleger wegen angeblich mangelhafter Beratung von ihrer Sparkasse das Geld zurück.

Die Kläger verloren ihre Schadenersatzklage vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Zum Zeitpunkt des Kaufs in den Jahren 2006 und 2007 hätte man ohne weiteres auf die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers vertrauen dürfen, so das Gericht. Die Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt. Jetzt soll die Revision vor dem Bankensenat des BGH die Wende bringen.

Bei dem Verfahren vor dem BGH geht es um Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft von Lehman Brothers ausgegeben und in Deutschland vertrieben wurden. Die Rückzahlung der Zertifikate war zu 100 Prozent garantiert.

Da die Zertifikate nicht der Einlagensicherung unterlagen, waren sie nach der Insolvenz zunächst wertlos. Nach Schätzungen von Verbraucherschützern haben rund 40 000 bis 50 000 Anleger in Deutschland solche Zertifikate gekauft und dabei 700 Millionen bis eine Milliarde Euro investiert. Für diese Zahlen gibt es jedoch keine Belege.

Große Verkäufer der Zertifikate waren die Frankfurter Sparkasse, die Hamburger Sparkasse, die Dresdner Bank (heute Commerzbank) sowie die Citibank (heute Targobank).

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