Kommentar zu Videoüberwachung: Unschärfe macht blind

Wer Videoüberwachung in U-Bahnhöfen will, der muss auch evaluieren, ob das etwas bringt. Dafür ist das Thema datenschutztechnisch zu heikel.

Bei den 17 Spielen der Bundesligahinrunde mit Hertha BSC fielen 52 Tore. Bei den Partien mit Bayer Leverkusen nur 48. Das klingt nach einem Erfolg für die Berliner. Doch Hertha steht auf dem letzten Platz, Leverkusen hingegen ganz oben. Selbst Sportsenator Ehrhart Körting dürfte klar sein: Die Gesamtzahl der Tore sagt nichts. Man muss schon wissen, welches Team sie erzielt hat.

In den zwei Jahren, in denen die Polizei die Videos der BVG auswerten darf, halfen die Bilder bei der Ermittlung von fast 300 Tatverdächtigen. Das klingt nach einem Erfolg für die Videoüberwachung, sagt tatsächlich aber gar nichts. Denn nicht einmal Innensenator Ehrhart Körting weiß, ob es sich bei Verdächtigen auch um Täter handelt. Und ob sie nicht auch ohne Kamera ermittelt worden wären.

Dabei wüsste man tatsächlich gern, ob dem weitreichenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger Fahndungserfolge der Polizei gegenüberstehen. Denn dann wäre eine sachgerechte Güterabwägung möglich. Doch wenn etwas fehlt im Staate Berlin, dann die stichhaltige Analyse der Istzustände.

Stattdessen wird mit halbgaren Zahlen alles Mögliche begründet. Zum Beispiel der Ausbau der Videoüberwachung. Neue Kameras liefern schärfere Bilder. Ohne neue Zahlen aber bleibt die Politik blind.

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Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters

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