Kein Terrorverdacht gegen Muslime

Phantom Nach einem Jahr Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft keinen Verdacht mehr gegen das Islamische Kulturzentrum Bremen wegen der Beschaffung von Kriegswaffen

In Bremen ist das Ermittlungsverfahren zum Terrorwochenende Ende Februar 2015 eingestellt worden. Die Ermittlungen hätten „nicht zur Feststellung des für eine Anklageerhebung hinreichenden Tatverdachtes geführt“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Ein lapidarer Satz, mit dem der Vorwurf gegen zwei Muslime, sie hätten Waffen für ein mögliches Blutbad in Bremen beschafft und verteilt, vom Tisch ist.

„Einer der Beschuldigten habe im Zeitraum Oktober bis Dezember 2014 unter anderem 60 Maschinenpistolen erworben und an dem Islamischen Kulturzentrum (IKZ) in Bremen nahestehende Personen verteilt – das war der Vorwurf, der den Anti-Terror-Einsatz vom Februar begründen sollte. Ein Jahr Personen- und Telefonüberwachung hat es gekostet, bis die Staatsanwaltschaft die Akten über dem Phantom-Vorwurf schloss. Der Verfassungsschutz hatte die Hinweise seines V-Mannes nie ernst genommen.

In der Erwartung der Einstellung des Verfahrens hat der Anwalt eines Bruders, Eberhard Schulz, im Dezember beantragt, „die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Wohnung, des PKWs des Beschuldigten festzustellen“ und auch die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Schon im Juli hatte sich die „Hinweisgeberin“ des Verfassungsschutzes geoutet und in einer Pressemitteilung erklärt, die Behauptung sei „belegbar eine Falschaussage“. Sie habe dem Verfassungsschutz erzählt, das IKZ habe sich bewaffnen wollen. Einen weiteren Hinweis des Bundes-Zollkriminalamtes hatte schon das Landgericht Bremen nicht als Rechtfertigung für eine Durchsuchung anerkannt.

Vom Verfassungsschutz verlangt der Anwalt gleichzeitig eine eidesstattliche Erklärung, in Zukunft Beschuldigungen seines Mandanten bei dessen Arbeitgebern zu unterlassen. Wegen der informellen Interventionen des Amtes ist der Mann arbeitslos. kawe