Thor-Steinar-Laden darf bleiben

URTEIL Die Vermieterin kann nicht beweisen, dass sie beim Vertragsabschluss getäuscht wurde

„Die Vermieterin konnte keine Beweise vorlegen“

GESINE BRUNKOW, LANDGERICHT

Der Thor-Steinar-Laden in Glinde muss nicht schließen. Am Donnerstag wies das Lübecker Landgericht die Räumungsklage der Vermieterin zurück. „Die Vermieterin hat nicht beweisen können, dass der Mieter sie beim Vertragsabschluss arglistig getäuscht habe“, sagte Gesine Brunkow, Pressesprecherin des Landgerichts der taz.

In der schleswig-holsteinischen Gemeinde nahe Hamburg dürfte das Bürgerbündnis gegen den Laden „Tonsberg“ enttäuscht sein. Seit der Eröffnung des Geschäftes im September 2011, das ausschließlich die in der rechtsextremen Szene beliebten Modemarken anbietet, finden dort tägliche Proteste statt. Gleich nachdem der Vermieter realisiert hatte, wer was in seinem Laden verkaufte, erfolgte die Kündigung – ohne Erfolg.

Am 22. März begann das Verfahren vor der 17. Zivilkammer, in dem die Vermieterin aussagte, dass der Pächter ihr nicht gesagt habe, welche „Outdoor“-Bekleidung angeboten werden sollte. Mehr noch: Familienmitglieder der Vermieterin sagten aus, dass der Text nach der Unterzeichnung heimlich ausgetauscht wurde.

Diesen Aussagen widersprachen Pächter Uwe Meusel und die Verantwortlichen der Firma aus Brandenburg. Der Vermieter sei schriftlich auf das Sortiment und die Gefahr von Tumulten vor dem Laden hingewiesen worden, sagten sie. In dem Vertrag, der dem Gericht vorliegt, steht wirklich ein solcher Hinweis.

Der Vertragsentwurf, in dem diese Warnung nach Aussage des Vermieters fehlte, ist verschwunden. Auch deswegen wurde die Klage abgewiesen. „Die Vermieterin konnte keine Beweise vorlegen“, sagt Brunkow. In den nächsten Tagen will die Vermieterin entscheiden, ob sie Berufung einlegen wird. ANDREAS SPEIT