Datenschutz gilt auch für Facebook

Gerichtsurteil: Nutzer müssen über Weitergabe von Informationen ausreichend Bescheid bekommen

Berlin | Facebook muss seine deutschen Nutzer nach dem hiesigen Datenschutzrecht detailliert über die Weitergabe ihrer Daten an andere Firmen informieren. Das Kammergericht Berlin habe die Berufung des sozialen Netzwerks gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Landgerichts zurückgewiesen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Der vzbv hatte geklagt, weil Facebooks App-Zentrum, das Computerspiele von Dritt­anbietern anbietet, Nutzer nicht ausreichend über die Datenweitergabe informiert. Bei vier kostenfreien Spielen sollten E-Mail-Adresse, Statusmeldungen und weitere Infos über den Nutzer an die Betreiber der Spiele übermittelt werden, bei einem Spiel sollte er sie berechtigen, in seinem Namen Statusmeldungen zu posten. Heiko Dünkel vom vzbv erklärte: „Es kann nicht sein, dass Spieleanbieter ohne jegliche Einschränkung im Profil des Nutzers Beiträge posten können.“ Die Richter stellten klar, dass, obwohl der Firmensitz von Facebook in Irland ist, deutsches Datenschutzrecht anwendbar ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Kammergericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. (afp)