Vertagter AfD-Prozess: Gesichert rechtsmissbräuchlich

Mit juristischen Tricks hat die AfD den Prozess zur Einstufung zum rechtsextremen Verdachtsfall verschleppt. Aus Angst vorm Realitätscheck.

Björn Höcke sitzt im Plenarsaal und hebt die linke Hand

Hand aufs Herz – die AfD ist rechtsextrem, Björn Höcke im Landtag von Thüringen Foto: Martin Schutt/dpa

Was man nach diesen zwei Tagen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster sagen kann: Die AfD handelt gesichert rechtsmissbräuchlich. Mit fünf Befangenheitsanträgen gegen das Gericht, zahlreichen teils fast gleichlautenden Beweisanträgen und mehr absurden Winkelzügen ist es den Anwälten der Partei gelungen, ein Urteil zumindest um einige Wochen hinauszuzögern. Dafür flüchteten sich die AfD-Anwälte zwei Tage lang hinter juristische Taschenspielertricks, um sich nicht der harten prozessualen Realität stellen zu müssen: Sie haben schlechte Karten im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die AfD klagt gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall.

Das zeigt einmal mehr: Die faktisch längst extrem rechte Partei scheut nicht davor zurück, die Institutionen des Rechtsstaates ad absurdum zu führen, wenn es dem eigenen Vorteil dient. Mag sein, dass es zulässig ist, vor dem OVG so viele Beweisanträge zu stellen, wie man sich nur ausdenken kann. Es zeugt allerdings nicht unbedingt davon, dass man wirklich gute Argumente in einem Verfahren hat. Oder wie sonst soll man es verstehen, wenn die AfD-Anwälte mit 210 Beweisanträgen drohen und damit anfangen, diese teils gleichlautend und einzeln in langsamem Tempo stundenlang ins Protokoll zu diktieren? Was dadurch offensichtlich wird: Die AfD hat Angst vor diesem Urteil – selbst wenn sie das Gegenteil behauptet.

Denn natürlich ist es äußerst unpraktisch, wenn man als Partei ausdauernd behauptet, dass der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert wird gegen die Opposition, wenn dann die Gerichte der Einschätzung des Geheimdienstes recht geben. So ist das nämlich im Rechtsstaat: Wenn die AfD zu Unrecht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft ist, steht ihr der Klageweg offen. Wenn sie dann verliert – wie in der Vorinstanz im Verwaltungsgericht Köln – gibt es beweisbare Fakten, die die Annahmen des Verfassungsschutzes rechtfertigen.

Was man allerdings schon vor diesem Prozess sagen konnte: Die AfD ist unabhängig von der Einstufung durch den Verfassungsschutz todsicher eine rechtsextreme Partei. Und zur Wahrheit gehört auch: Der Inlandsgeheimdienst, der bei der Aufklärung von Rechtsextremismus ohnehin eine eher zweifelhafte Rolle spielt, hielt lange seine schützende Hand über die AfD. Die nämlich ist schon länger offen rassistisch und extrem rechts – dazu muss man sich nur anhören, was ihre führenden Politiker bei Parteitagsreden erzählen, im Bierzelt grölen oder in Staatsmedien von Diktaturen wie China und Russland von sich geben. Wer sich in den letzten Jahren ernsthaft mit der AfD auseinandergesetzt hat, weiß, wofür diese Partei steht. Und das wissen im Übrigen auch die meisten ihrer Wähler*innen.

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