Länder lehnen Vermittlungsausschuss ab: Gras ist in zehn Tagen legal

Im Bundesrat scheitert der Versuch, die Cannabis-Legalisierung zu stoppen. Nach einer denkwürdigen Abstimmung tritt das Gesetz zum 1. April in Kraft.

Daniel Günther, Hendrik Wüst und Karl Lauterbach

Entspannte Stimmung im Bundesrat: Gesundheitsminister Lauterbach vor der Sitzung mit den CDU-Ministerpräsidenten Günther und Wüst Foto: dpa

BERLIN epd/taz | Die Bundesländer haben den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht. Der Bundesrat entschied sich am Freitag gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses und billigte damit das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz. Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition wird in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt. Es kann wie geplant zum 1. April in Kraft treten.

Mit der teilweisen Legalisierung will die Ampel-Koalition eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Aus den Bundesländern kamen bis zuletzt zahlreiche Bedenken. Sie müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und eine Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.

Cannabis-Clubs ab Juli

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden.

Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.

Höchst ungewöhnlich stimmten die Vertreter des Freistaats Sachsen ab. Laut Grundgesetz muss jedes Bundesland seine Stimmen im Bundesrat einheitlich abgeben. Am Freitag stimmte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) allerdings für den Vermittlungsausschuss, Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) dagegen und Klimaminister Wolfram Günther (Grüne) mit Enthaltung. Die sächsischen Stimmen wurden daher als ungültig gewertet.

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