Rechts-Tipps

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den erneuten Vorstoß der niedersächsischen Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen. Es würde den BürgerInnen ein weitgehendes Recht auf Aktenauskunft und -einsicht in Unterlagen der Landes- und Kommunalverwaltungen gewähren, ohne hierfür eine Begründung abgeben zu müssen. Dieter Hüsgen von Transparency: „Wir begrüßen die vorgesehene Kostenfreiheit bei mündlichen und einfachen schriftlichen Auskünften.“ Durch die vorgesehenen Abwägungsklauseln müsse gegebenenfalls „der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ hinter „höherrangigen Rechten wie dem Schutz von Leben und Gesundheit“ zurücktreten.

Eine Sorge weniger für Sprecher des Niederdeutschen: Das Arbeits- und Sozialministerium hat die seit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes offene Frage geklärt, ob in Stellenausschreibungen Plattdeutschkenntnisse als Zusatzqualifikation verlangt werden dürfen: Die Kenntnis einer Sprache gehört nicht zu den geschützten Diskriminierungsmerkmalen. Daher ist die Forderung nach sprachlichen Qualifikationen zulässig – auch im Niederdeutschen.