TIERQUÄLEREI
: Tierhalteverbot für Gänsemäster

Weil er 1.300 Gänse bei lebendigem Leib mit Maschinen rupfen ließ, darf einer der Eigentümer eines Mastbetriebs in Wistedt (Kreis Harburg) keine Tiere mehr halten. Das Verbot gelte mit sofortiger Wirkung und unbefristet, sagte gestern ein Sprecher des zuständigen Kreisveterinäramtes. „Was da passiert ist, ist eine grausame Sache.“ Tierärzte hätten nach der Aktion Ende Juni, auf die Tierschützer aufmerksam gemacht hatten, deutliche Rupfspuren an den Tieren festgestellt. EU-weit dürfen nur tote Gänse maschinell gerupft werden.  (dpa)