Die Erhaltensverordnung
Schon im nächsten Jahr könnte für St. Pauli die soziale Erhaltensverordnung gelten. Damit müssen Vermieter und Investoren folgende Bedingungen beachten:
■ Bauliche Veränderungen müssen dem Stadtbild entsprechen und genehmigt werden
■ Bei Verkäufen genießt die Stadt Vorkaufsrecht
■ Die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen wird erheblich erschwert
■ Mieterhöhungen erfordern ebenfalls eine Genehmigung