Strahlkraft unbewiesen

Gericht glaubt nicht an Gefahren durch Magnetfelder – Baubiologen müssen Warnungen abschwächen

HAMM taz ■ Mit der Strahlenangst in deutschen Schlafzimmern beschäftigte sich gestern das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Der Kundenwerbung für baubiologische Gesundheitsberatungen wurden klare Grenzen gesetzt: Ohne den Hinweis, dass die schädliche Wirkung von Erdstrahlen und elektrischen und magnetischen Feldern wissenschaftlich ungesichert und umstritten ist, dürfen diese Dienste nicht anpriesen werden, entschied der 4. Zivilsenat. Bei Gesundheitswerbung sei diese Einschränkung zu machen, da ein Zusammenhang zwischen Erdstrahlen und Krankheitsbildern nicht nachgewiesen sei, heißt es in der Begründung.

Betroffen von der OLG-Entscheidung ist das Institut für baubiologische Gesundheitsberatung in Münster, das bundesweit durch so genannte Schlafplatzuntersuchungen angeblich gesundheitsgefährdende Erdstrahlen und den schädlichen Einfluss von elektromagnetischen Feldern aufspürt.

Das Institut hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Strahlenbelastungen aus den Schlafzimmern zu verbannen, dort seien Menschen besonders gefährdet. Eine lange Liste von schweren und chronischen Erkrankungen von Allergien, Rheuma, Depressionen bis zu einem erhöhten Krebsrisiko ist aufgeführt, die durch Stör- und Reizstrahlungen ausgelöst werden können. Alles bislang nicht bewiesen, urteilte das OLG – der Hinweis auf fehlende wissenschaftlich untermauerte Erkenntnisse sei deshalb unabdingbar.

Gegen die Werbung des Instituts für baubiologische Gesundheitsberatung hatte der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. in Berlin geklagt. (AZ: 4 U 59/04) KLAUS BRANDT