LEHRER MIT ZEITVERTRAG
: Pleite in die Ferien

Lehrer, deren befristete Arbeitsverträge vor den Sommerferien ablaufen, haben keinen Anspruch auf Bezahlung während der Ferien. Das entschied das Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Dies gilt auch, wenn der Lehrer nach den Ferien einen neuen Vertrag erhält und sich auf den Unterricht vorbereitet. (Az. 6 Sa 708/07) (dpa)