Der Bund ist immer noch Eigentümer des Geländes. Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht ihm nur bestimmte Nutzungen untersagt
... nur bestimmte Nutzungen untersagt von CHRISTAN RATH Die Bundeswehr darf den Bombenabwurfplatz...
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
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