Stuttgart 21 im Koalitionsvertrag: Südwest-CDU gegen Volksabstimmung

Die CDU-Fraktion in Baden-Württemberg prüft nach Angaben der Stuttgarter Zeitung eine Klage gegen die geplante Stuttgart-21-Volksabstimmung. Heute wird der Koalitionsvertrag vorgestellt.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Südwesten: Peter Hauk. Bild: dpa

STUTTGART dpa/dapd | Die CDU-Fraktion in Baden-Württemberg prüft eine Klage vor dem Staatsgerichtshof gegen die von Grünen und SPD angekündigte Volksabstimmung zum Bahnprojekt Stuttgart 21. "Es liegen hier klare Hinweise auf Verfassungsverstöße vor", sagte Landtagsfraktionschef Peter Hauk den Stuttgarter Nachrichten (Mittwoch) zur Begründung. Der Staat sei zur Rechtstreue verpflichtet. Das gelte auch bei den Finanzierungsverträgen, die das Land 2009 zu Stuttgart 21 unterzeichnet habe, sagte Hauk.

Grüne und SPD hatten sich vergangene Woche in ihrem Koalitionsvertrag auf eine gemeinsame Linie zu "Stuttgart 21" geeinigt. Der grün-rote Koalitionsvertrag soll am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Grünen sind gegen das Projekt, die SPD ist dafür.

Der Kompromiss sieht vor, dass sich das Land nicht an Mehrkosten oberhalb von 4,5 Milliarden Euro an dem Bahnprojekt beteiligt. Sofern das Projekt nicht an zu hohen Kosten scheitert, soll das Volk bis Oktober über die Landesbeteiligung an "Stuttgart 21" befragt werden.

Grüne: Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Verkehr und Infrastruktur, Wissenschaft, Forschung und Kunst, sowie ländlicher Raum und Verbraucherschutz

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SPD: Finanzen und Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Innenministerium, Justizministerium, Kultusministerium (zudem für Jugend und Sport zuständig), Integrationsministerium (neu geschaffen) (afp)

Für den Stuttgarter Rechtsexperten Klaus Peter Dolde ist die Volksabstimmung über die Mitfinanzierung des Landes an Stuttgart 21 "nicht möglich", weil dies eine unzulässige Abstimmung über den Haushaltsplan des Landes darstellen würde, erklärte er in der Zeitung. Auch Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof hält eine solche Abstimmung für rechtlich nicht bindend.

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