Der UN-Experte Matthew Brubacher hat unzählige FDLR-Kämpfern interviewt, die im Kongo aus dem Busch kamen und nach Ruanda zurückkehrten. Woran erinnert er sich?von Von Bianca Schmolze

Das Demobilisierungscamp Mutobo müssen alle Ex-Milizionäre durchlaufen. Bild: ap
STUTTGART taz | Wohl kaum ein weißer Ausländer hat so viel Erfahrung mit der FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) im Kongo wie Matthew Brubacher. Der 37jährige arbeitete von Februar 2009 bis Juni 2012 im ostkongolesischen Goma für das Demobilisierungs- und Repatriierungsprogramm (DDRRR) der UN-Mission im Kongo (Monuc, später Monusco), das demobilisierungswillige ruandische Milizionäre aus dem Kongo nach Hause bringt.
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„Durchschnittlich 110 bis 160“ repatriierungswillige FDLR-Kämpfer pro Monat hat DDRRR in dieser Zeit interviewt, sagt Brubacher zu Beginn seiner Befragung vor dem OLG Stuttgart im Prozess gegen FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und seinen Vize Straton Musoni. Vier Verhandlungstage lang, vom 16. bis 25. Juli, steht er Rede und Antwort.
„Fast alle FDLRler, die ich interviewte, wussten, dass Murwanashyaka der oberste Führer war“, stellt er gleich zu Anfang klar. „Manchmal haben sie ihn als Präsident, manchmal als Gott identifiziert“.
Die Militärführung der FDLR im Kongo, das hat Brubacher selbst mitbekommen, telefonierte mit Murwanashyaka in Deutschland. Er leitete zum Beispiel eine DDRRR-Delegation, die am 10. September 2009 auf Bitten der FDLR – nach den verschiedenen kongolesischen Armeeoperationen gegen die Miliz – nach Ntoto im Regenwald von Nord-Kivu reiste, um hohe FDLR-Militärführer zu treffen.
„Die Militäroperationen gegen die FDLR in 2009 taten der FDLR sehr weh, sie wollten daher Verhandlungen neu aufnehmen“, erklärt er den Kontext. „Sie verstanden die kongolesischen Operationen gegen sie nicht. Ich erklärte ihnen, dass ihre Präsenz im Kongo nicht mehr gestattet sei, dass die internationale Gemeinschaft Stabilität in der Region wolle, deswegen müsse die FDLR gehen; wenn sie dies nicht freiwillig täte, würde es Militäroperationen gegen sie geben. Ich schlug vor, die FDLR-Führung solle einen Brief an die kongolesische Führung schreiben, um ihren Verhandlungswillen zu bekunden.“
Weiter: „David (David Mukiza, Kabinettsleiter des höchsten Entscheidungsgremiums der FDLR, des „comité directeur“) sagte, er müsse darüber mit Murwanashyaka reden. Er sagte vor allen Mitgliedern der Delegation, dass er Murwanashyaka anrufen geht, dann ging er nach draußen um zu telefonieren“.
„Hat Murwanashyaka Befehle an Mudacumura gegeben?“ will der Vorsitzende Richter Hettich wissen. Mudacumura ist der oberste FDLR-Militärführer im Kongo. Ein zentraler Punkt des Verfahrens ist die Frage, ob Mudacumura Befehlsempfänger von Murwanashyaka war und ob letzterer damit die Macht hatte, die FDLR-Truppen daran zu hindern, Kriegsverbrechen zu begehen.
„In der Verfassung steht, dass der Präsident der Leiter des comité directeur ist“, antwortet Brubacher. „Durch diese Struktur und die Aussagen von FDLRlern schlossen wir, dass Murwanashyaka Anweisungen an Mudacumura geben konnte. Aber wie ihre Beziehung aussah, weiß ich nicht.“
Mehr weiß Brubacher, wenn man ihn konkret fragt. Der ehemalige UN-Mitarbeiter führt aus, dass die FDLR nach der gemeinsamen kongolesisch-ruandischen Militäroperation Umoja Wetu gegen die Miliz im Januar-Februar 2009 eine neue Strategie angewandt habe: „Angriffe auf Dörfer, die die Regierung unterstützten, dadurch sollte der humanitäre Preis steigen“.
Manche Angriffe der FDLR hätten damals explizit die Tembo-Bevölkerung im Süden des Distrikts Walikale zum Ziel gehabt und deren Miliz Mai-Mai-Kifuafua - „vor 2009 waren sie Verbündete der FDLR, aber seit der Neuaufstellung arbeiteten sie mit der FARDC (kongolesische Regierungsarmee) und integrierten sich in sie, dafür sollte die Tembo-Bevölkerung bestraft werden... Es wurden Häuser niedergebrannt und Zivilisten getötet“. Hochrangige FDLR-Kommandeure hätten ausgesagt, „das comité directeur habe neue Befehle erlassen für eine humanitäre Katastrophe“.
„Also war es ein Befehl des comité directeur?“ fragt Richter Hettich.
„So habe ich es aus den Interviews verstanden“, antwortet Brubacher.
„Kennen Sie konkrete Beispiele für die Umsetzung der neuen Strategie, Dörfer anzugreifen?“ fragt Richter Hettich.
„In 2009 war Busurungi wohl der größte Angriff“, antwortet Brubacher.
Wieder und wieder kehren die Befragungen auf dieses FDLR-Massaker zurück, bei dem in der Nacht vom 9. auf den 10. Mai 2009 laut Ankageschrift in Busurungi mindestens 96 Zivilisten getötet wurden – als Rache für einen vorhergegangen Angriff auf ruandische Hutu-Flüchtlinge im Nachbarort Shario durch Kongos Armee.
„Die FDLR plante zwei bis drei Wochen lang den Racheangriff“, so Brubacher. „Wir haben Interviews mit acht bis neun Kämpfern“. Diese hätten allerdings alle gesagt, dass sie nur die FARDC-Soldaten angegriffen hätten, keine Zivilisten.
„Waren auch in Busurungi Zivilisten?“ fragt Richter Hettich.
„Es ist ein Dorf“, sagt Brubacher.
„Wusste die FDLR das?“
„Natürlich.“
Die zentrale Frage, ob es einen Befehl der FDLR-Spitze gab, eine humanitäre Katastrophe unter der kongolesischen Zivilbevölkerung anzurichten, wird in der Folge weiter erörtert. Brubacher nennt die Namen dreier FDLR-Kämpfer, die davon direkte Kenntnis hatten.
Zu einem sagt er: „Er war im März 2009 dabei, als das Oberkommando den Befehl gab, niederzubrennen, zu plündern und die Zivilbevölkerung zu vertreiben, und er sagte, dass das Motiv für Busurungi der Verrat der Tembo war“.
Unter den FDLR-Kämpfern, die zur DDRRR kamen, waren auch Kinder - „jede Woche kamen ca 20 Kindersoldaten in unsere Lager“, zumeist von der FDLR, sagt Brubacher. „Das jüngste Kind war ca 12 Jahre alt“. Die meisten Kinder bei der FDLR seien allerdings Kongolesen gewesen, keine Ruander.
Große Teile der Befragung sind sehr technisch, behandeln im Detail die innere Struktur der FDLR anhand von DDRRR-Schaubildern und Organigrammen, es wird nach einzelnen Namen und Rängen, nach Einheiten, Standorten und Zeitpunkten gefragt. Das dient wohl vor allem dazu, die Angaben anderer Zeugen überprüfen zu können.
Ein weiterer ausführlicher Fragenkomplex behandelt mutmaßliche Entführungen von Zivilisten durch die FDLR. Es ist bei manchen dieser Fragerunden nicht klar, ob die Verteidigung Informationen möchte oder Widersprüche und mangelnde Quellensicherheit in den DDRRR-Materialien herauslocken will.
So geht es zum Beispiel um das allererste Interview, das Brubacher seinen Angaben zufolge führte: mit Major Jean de Dieu Rommel, am 23. April 2009. Später taucht ein weiteres Interview mit derselben Person vom 28. März auf.
Die Verteidigung versucht, Brubacher einen Strick daraus zu drehen, dass er sich an solche Einzelheiten - und auch daran, was genau in welchem Interview vorkam - erst nach Nachschauen in seinen Notizen erinnert.
Als Brubacher im Zusammenhang mit diesem ersten Interview auch Busurungi erwähnt - obwohl das Massaker aber erst am 9. Mai 2009 stattfand - schimpft Rechtsanwältin Ricarda Lang, das sei „ein Skandal“, noch dazu „in einem deutschen Gerichtssaal“.
Brubacher kann das Missverständnis auflösen. Er erklärt, dass er aus seiner Erinnerung heraus zunächst dachte, mit Rommel über Busurungi gesprochen zu haben, aber nachdem er in seinen Notizen nachgesehen hat, sei ihm klar geworden, dass er mit ihm nur über die neue Strategie der FDLR im Zuge von Umoja Wetu sprach, zu der in der Folge Angriffe wie in Busurungi gehörten.
Es ist nicht das erste Mal, dass Murwanashyakas Verteidigerin einen Deutschlandbezug betont, um ausländische Zeugen herunterzuputzen.
Sehr langatmig wird im weiteren Verlauf die Liste von Brubachers gesammelten Interviews mit hohen Offizieren durchgegangen. Hätte Brubacher damals gewusst, dass seine ganzen Interviews mit demobilisierungswilligen oder demobilisierten FDLR-Kämpfern später einmal Beweiswert „in einem deutschen Gerichtssaal“ haben könnten - möglicherweise hätte er genauer mitgeschrieben und nicht hier und da das Datum vergessen oder bestimmte Nachfragen nicht gestellt, die jetzt interessant werden.
Wieder einmal zeigt sich die Schwierigkeit, Recherchematerialien der UNO aus ganz anderen Zusammenhängen in einem Kriegsverbrecherprozess zu benutzen.
Vor allem, weil der Senat immer wieder - nicht nur bei diesem Zeugen - darauf besteht, der Zeuge möge aus seiner Erinnerung heraus sprechen und nicht aus seinen Notizen und sonstigen Materialien vorlesen. Warum letzteres weniger Beweiswert haben sollte als ersteres, bleibt offen.
Die Verteidigung fragt auch ausführlich nach einem Treffen des FDLR-Oberkommandos unter Leitung von General Mudacumura am 28. Juni 2011, bei dem ein neuer Vorschlag von Kongos Regierung für Verhandlungen mit der FDLR abgelehnt wurde.
„Der Grundgedanke war: die kongolesische Regierung erlaubt der FDLR einen neuen Ort in der Provinz Maniema unter der Bedingung der Eskortierung und Entwaffnung“, schildert Brubacher die Diskussion, von der ihm ein Teilnehmer nach seiner Desertion am 1. September 2011 berichtet habe.
„Die Meinung des FDLR-Oberkommandos war jedoch: Wenn man die Waffen niederlegen würde, würde man den Einfluss auf die kongolesische Regierung verlieren. Daher wurde das Angebot abgelehnt“.
Redaktion: Dominic Johnson
Anfang Juni soll eine Friedenskonferenz zum Syrienkonflikt mit den Beteiligten stattfinden. Russland setzt deswegen die Assad-Regierung unter Druck – mit Erfolg.

Die taz zieht eine Zwischenbilanz des laufenden Stuttgarter Kriegsverbrecherprozesses gegen die beiden FDLR-Milizenführer in Stuttgart und ordnet das Prozessgeschehen ein. Eine Prozessreportage aus Stuttgart; eine Analyse der Arbeit der Bundesanwaltschaft weltweit; ein Hintergrund zu Kriegsverbrecherermittlungen im Kongo und ein Interview mit Amnesty International-Expertin Leonie von Braun.
Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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