Entscheidung des Bundessozialgerichts: Kein Elterngeld im Knast
Mütter, die ihre Kinder im Gefängnis großziehen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Der Justizvollzug sei kein gemeinsamer Haushalt, urteilte das Bundessozialgericht.
KASSEL afp | Mütter, die im Gefängnis für ihr Kind sorgen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch eine Mutter-Kind-Einrichtung des Strafvollzugs sei nicht wirklich ein eigener „Haushalt“, entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Es wies damit die Klage einer heute 33-jährigen Mutter aus Baden-Württemberg ab. Sie hatte 2007 in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd ihr drittes Kind geboren. Statt es wie die Geschwister zu den Großeltern zu geben, entschied sie sich für eine Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugs.
Zwei Monate nach der Geburt beantragte sie Elterngeld-Mindestbetrag von monatlich 300 Euro. Die Elterngeldbehörde lehnte dies ab. Dies hat das BSG nun bestätigt.
Voraussetzung für das Elterngeld sei ein eigener gemeinsamer Haushalt mit dem Kind. Hierfür fehle im Gefängnis das haushaltstypische eigenständige Wirtschaften. Hier sei der Unterhalt der Mutter vom Justizvollzug gedeckt gewesen, der des Kindes durch einen dem Gefängnis ausbezahlten Tagessatz des Jugendamts.
Für ein eigenständiges Wirtschaften habe die Mutter nur das Kindergeld und geringe Einkünfte durch ihre Arbeit im Gefängnis gehabt. Dies reiche nicht aus, urteilte das BSG.
Aktenzeichen: B 10 EG 4/12 R
Leser*innenkommentare
Hanne
Wie bitte?
"Für ein eigenständiges Wirtschaften habe die Mutter nur das Kindergeld und geringe Einkünfte durch ihre Arbeit im Gefängnis gehabt. Dies reiche nicht aus, urteilte das BSG."
Es gibt doch Mütter, die noch weniger zum eigenständigen "Wirtschaften" haben. Ich wusste noch gar nicht, dass das Elterngeld an eine Mindesteinkommensgrenze gebunden war (wie beim Wohngeld und Kindergeldzuschlag). Ging es beim Elterngeld doch immer um Höchstgrenzen.
Aber vermutlich ist gemeint, dass ihr die Beträge zur Versorgung nicht zustanden, sondern dass das Essen von anderen zubereitet auf den Tisch kam.
Ich möchte nicht wissen, bei wie vielen (jungen) Eltern, die Großeltern oder gar die Hausangestellten das Essen zubereiten und spülen etc. Wir das beim Elterngeld geprüft? Nein!
Die Eltern im Gefängnis wickeln doch ihr Kind auch und müssen nachts aufstehen etc. Weshalb dann kein Elterngeld?
Kimme
Gast
Elterngeld ist für die Versorgung des Kindes mit Essen, Windeln und allem anderen Nötigem. Dies ist in diesem Fall jedoch durch dei Strafvollzugsanstalt sicher gestell und wird somit quasi bereits durch den Staat sichergestellt, weswegen eine weitere finanzielle Unterstützung nicht notwendig ist.
Elterngeld ist kein Lohn für die bei der Erziehung erbrachte "Arbeitszeit".
gender
Gast
Väter ziehen also keine Kinder im Gefängnis auf? Hier wird mal wieder von Müttern geredet, als ob es keine Väter gäbe. Eine Erklärung dazu wäre schön gewesen.
tac
Gast
@gender also ganz ehrlich: ich bin auch total für gendersensible sprache, aber ich denke es ist wirklich an der realität vorbei zu glauben, dass väter kinder im gefängnis großziehen. ich kann mir kaum vorstellen, dass es solche fälle gib.