CDU greift Justizministerin an: Kinderpornos nicht wirksam bekämpft

Bis Dienstag hätten die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung neu geregelt werden müssen. Doch Union und FDP streiten sich weiter über das Gesetz. Nun droht eine Klage der EU.

Unbeliebte Vorschrift: Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung in Berlin. Bild: dpa

BERLIN dpa | Der Dauerkonflikt um die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten zur Strafverfolgung begleitet die Regierung ins neue Jahr. Fast 22 Monate nach dem Karlsruher Urteil, wonach die Vorratsdatenspeicherung neu geregelt werden muss, zeichnet sich keine Einigung ab. Am Dienstag lief eine von Brüssel gesetzte Frist für eine Neuregelung ab.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab sich gelassen. Sie will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen ("Quick Freeze"). Das geht der Union nicht weit genug. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung, die eine sechsmonatige Speicherung vorsah, gekippt.

Der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, pocht auf eine schnelle Neuregelung. Der Bild-Zeitung sagte er: "Die Strukturen organisierter und terroristischer krimineller Netzwerke können angesichts fehlender Vorratsdaten nicht aufgedeckt, schwere Straftaten nicht aufgeklärt werden."

Nach Angaben des Blattes wurden seit dem Urteil 5.500 Auskunftsersuchen an Telefon-, Handy- oder Internetanbieter gestellt. In mehr als 80 Prozent habe es keine Antwort gegeben. Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) gab Leutheusser-Schnarrenberger indirekt eine Mitschuld an Verbrechen wie Kinderpornografie im Internet. "Wer die fortgesetzte Darstellung des sexuellen Verbrechens an Kindern nicht wirksam bekämpft, macht sich schuldig."

Klage von der EU-Kommission droht

Ende Oktober hatte die EU-Kommission Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die EU-Richtlinie zur Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung umzusetzen. Nun kann die EU-Kommission gerichtlich vorgehen. In einem Vertragsverletzungsverfahren kann die EU-Behörde Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, dieser könnte millionenschwere Zwangsgelder verhängen. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte aber am Dienstag, über das weitere Vorgehen sei noch nicht entschieden.

Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass mehr als 50 Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel gegen Deutschland anhängig seien - "nicht in meinem Bereich, sondern in vielen anderen Bereichen, in unionsgeführten Häusern der Bundesregierung". Die Ministerin erinnerte auch daran, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit überarbeitet wird. Mehr als fünf EU-Länder hätten die Richtlinie bislang nicht umgesetzt.

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