Frauenhäuser in Hamburg: Schutzraum ist knapp

In Hamburg waren die Frauenhäuser 2022 im Durchschnitt zu 95 Prozent belegt. Immer wieder werden Frauen in andere Bundesländer verteilt.

Eine Frau sitzt auf einem Bett und schaut aus dem Fenster.

Häufig ohne Schutz: Plätze in Frauenhäusern sind rar Foto: Maja Hitij/dpa

HAMBURG taz | Es mangelt an Geld und Personal: Die Frauenhäuser in Hamburg stießen vergangenes Jahr an ihre Kapazitätsgrenzen. Im Schnitt waren sie zu 95 Prozent belegt, vier von sechs Frauenhäusern in einzelnen Monaten über 100 Prozent ausgelastet. Dies geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU hervor. Die Zahlen überraschen nicht – das Problem überlasteter Frauenhäuser besteht schon seit Jahren, nicht nur in Hamburg.

In der Hansestadt stehen Frauen 244 Plätze in sechs Häusern zur Verfügung. Ihre Standorte sind geheim. Frauen, die vor Gewalt in der Partnerschaft oder Familie fliehen, können hier unterkommen. Laut Senatsantwort verweilten Frauen und Kinder im vergangenen Jahr durchschnittlich 223 Tage in den Einrichtungen. In der Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser waren es 6,58 Tage. Klingt wenig, ist aber mehr als vorgesehen.

„Eigentlich bleiben die Frauen nur drei bis fünf Tage bei uns“, sagt Maike Osterhoff, die in der Notunterkunft arbeitet. „In dringenden Fällen – zum Beispiel wenn die Frau einen Job in Hamburg hat oder mit mehreren Kindern nirgends unterkommt – bleibt sie ein bis zwei Wochen.“ Die Mit­ar­bei­te­r*in­nen vermitteln die Frauen an die Frauenhäuser in der Stadt. Die Auslastungsquote der Notaufnahme lag 2022 bei 92,5 Prozent.

„Eigentlich streben wir eine Auslastung von 60 Prozent an“, sagt Osterhoff. Denn: „Unsere Arbeit ist sehr intensiv. Bei uns ist immer – wirklich immer – Krise“, sagt sie. Die hilfesuchenden Frauen müssen teilweise in andere Bundesländer geschickt werden, weil alle Plätze belegt sind, schreibt der Senat. 2022 wurden demnach 280 Frauen und Kinder in andere Bundesländer vermittelt, größtenteils aus der Notaufnahme. Die meisten gingen nach Schleswig-Holstein.

Vorgaben der Istanbul-Kovention nicht erfüllt

In ganz Deutschland kämpfen Frauenhäuser mit ihren Kapazitäten. Dabei trat bereits vor fünf Jahren die Istanbul-Konvention des Europarats in Deutschland in Kraft: Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu umfassenden Maßnahmen der Gewaltprävention. Dazu gehört auch die Schaffung von Frauenhausplätzen: Auf 10.000 Ein­woh­ne­r*in­nen soll demnach ein Familienplatz geschaffen werden, also Platz für eine Frau und 1,5 Kinder.

Viele Länder beklagen, dass diese Vorgabe bei weitem nicht erfüllt werde, darunter Berlin. Dort wären bei ordnungsgemäßer Umsetzung der Konvention 920 Plätze vorhanden – tatsächlich sind es aber nur rund 450.

Eine Recherche von Correctiv legte im März offen, dass die ausgewerteten Frauenhäuser in 13 Bundesländern an durchschnittlich 303 Tagen in 2022 keine Frauen aufnehmen konnten. Oft ist auch ein Problem, dass die Frauen mit Kindern kommen. Osterhoff sagt: „Ab zwei Kindern haben die Frauen auf jeden Fall Probleme, einen Platz zu bekommen.“

In Schleswig Holstein waren die Frauenhäuser laut Correctiv-Recherche durchschnittlich zu 90 Prozent belegt. „Es gibt ein Riesen-Loch in Schleswig-Holstein“, sagt auch Beate Raudies, SPD-Landtagsabgeordnete in Schleswig Holstein. „Die Mietkosten von Frauenhäusern werden hier teilweise nicht übernommen. Die müssen betteln gehen.“

Aber: Aktuell wird eine Gesetzesänderung diskutiert, nach der mehr Geld für Frauenhäuser und Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden soll. Raudies wünscht sich mehr Plätze und den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten. „Wenn die Frau im Frauenhaus mit blauem Auge steht, ist das nur die Spitze des Eisbergs“, sagt sie. Das geplante Kompetenzzentrum soll klare Strukturen schaffen: „Zum Beispiel sollen Konzepte für die Polizei erarbeitet, und ein Fortbildungssystem für Rich­te­r*in­nen eingeführt werden.“

Diese spielen zum Beispiel eine Rolle, wenn eine Frau zurück in ihre Wohnung – aber nicht zu dem Täter – will. Man kann den Gewalttäter über einen Eilrechtsantrag aus der Wohnung bekommen.

Keine einheitliche Finanzierung

Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung die Finanzierung von Frauenhäusern in einem bundeseinheitlichen Rahmen regeln. Bis jetzt ist jedes Bundesland selbst dafür verantwortlich. Laut der Hamburger Senatsantwort erhalten die Hamburger Frauenhäuser und die Zentrale Notaufnahme 2023/2024 Bewilligungen in Höhe von gut neun Millionen Euro.

Die Festschreibung einer einheitlichen Regelung im Koaltionsvertrag wird als großer Schritt gewertet, Raudies aber warnt: „Das ist gut. Wir müssen aber aufpassen, dass wir nicht in den guten Sachen, die wir bereits haben, beschnitten werden.“

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