Extrem Rechte im Bundestag: AfD kämpft um Ausschussvorsitze

Abgeordnete demokratischer Parteien weigern sich, AfD-Politiker als Ausschussvorsitzende zu wählen. Jetzt verhandelt das Bundesverfassungsgericht.

Stephan Brandner im Bundesverfassungsgericht

Rechtsextremer Politiker Stephan Brandner in Karlsruhe Foto: Uli Deck/dpa

FREIBURG taz | Derzeit stellt die AfD keinen einzigen Ausschussvorsitzenden im Bundestag. Die Mehrheit der anderen Parteien wählt die Personalvorschläge der AfD einfach nicht. Die AfD sieht darin ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. An diesem Mittwoch verhandelte das Bundesverfassungsgericht über zwei Organklagen der AfD-Fraktion.

Eigentlich werden die Ausschussvorsitze nach der Größe der Fraktionen verteilt, so steht es in der Geschäftsordnung des Bundestags. Die AfD hat in dieser Wahlperiode das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorsitz im Innen- und im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit. Doch in den Ausschüssen wurde kein einziger ihrer Personalvorschläge gewählt. Faktisch werden die Ausschüsse derzeit von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet, die zu anderen Fraktionen gehören.

Bei der zweiten Klage geht es um den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, der in der letzten Wahlperiode Vorsitzender des Rechtsausschusses war, jedoch 2019 abgewählt wurde. Zuvor hatte er wiederholt mit hetzerischen Aussagen provoziert. So sprach Brandner von einem „Judaslohn“, als Udo Lindenberg das Bundesverdienstkreuz erhielt. Brandner missfiel, dass der Musiker vorher den AfD-Politiker Björn Höcke als „echten Fascho“ bezeichnet hatte.

Die Ausschussvorsitzenden sind nicht wirklich mächtig, ihre Ämter sind eher prestigeträchtig. Sie leiten die Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse und repräsentieren diese bei Verbänden oder im Ausland. Dabei müssen sie überparteilich agieren. Schwierig einzustufen sind Äußerungen wie die von Brandner, die er nicht als Ausschussvorsitzender machte, sondern als Parteipolitiker.

Schlechte Chancen für die AfD

Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner sagte in Karlsruhe, dass solche Äußerungen das Vertrauen in die überparteiliche Leitung des Rechtsausschusses gefährdeten und dessen Ansehen beschädigten. Der Verfassungsrichter Ulrich Maidowski schlug vor, dass ein Ausschussvorsitzender sich mit seinen Äußerungen in einem „Korridor des Vertretbaren“ bewegen müsse.

Immer wieder wurde von der AfD auf die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann verwiesen, die sich auch oft polemisch äußere – obwohl sie Vorsitzende des Verteidigungsausschusses ist. „Sie hetzt aber nicht gegen Minderheiten“, erwiderte SPD-Mann Fechner.

Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die AfD einen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Ausschussvorsitzenden hat oder ob sie die Abwahl und Nichtwahl ihrer Leute einfach akzeptieren muss, weil es sich um freie Wahlen handelt. Im Fall Brandners geht es auch um die Frage, ob so eine Abwahl überhaupt möglich ist und wenn ja, ob hierfür ein gravierender Grund erforderlich war.

Die Chancen der AfD gelten als nicht besonders gut. In beiden Verfahren hatte Karlsruhe 2020 und 2022 bereits Eilanträge der Partei abgelehnt. Die Verhandlung sollte bis Mittwochabend dauern. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

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