ACHTUNG, ACHTUNG! Die Polizei der Hansestadt gibt sich das Recht, in vier Stadtteilen Menschen ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Linkspartei kündigt Klage an
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Die Ausweisung von Gefahrengebieten ist eine Hamburger Spezialität. Umstritten ist jedoch, ob die Befugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
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