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Beschlagnahmtes Material bei „Die Zeit“ Albtraum für die Pressefreiheit

Ann-Kathrin Leclere

Kommentar von

Ann-Kathrin Leclere

Das Landgericht Hamburg beschlagnahmte Interview-Aufnahmen der „Zeit“-Redaktion im Zusammenhang mit der Block-Familie. Nun wehrt sich das Medienhaus – zu Recht.

F ür Jour­na­lis­t*in­nen war es am Montagmorgen in Hamburg ein Albtraum. Zwei Polizistinnen und ein Vertreter des Hamburger Gerichts kommen in die Redaktionsräume der Wochenzeitung Die Zeit. Sie haben einen Beschluss des Landgerichts Hamburg dabei und drohen mit einer Durchsuchung, sollten die Jour­na­lis­t*in­nen bestimmte Informationen nicht freiwillig herausgeben.

Es geht um den Podcast „House of Block“. Dafür sprach die Zeit-Journalistin Anne Kunze Anfang 2024 mit den Kindern der Hamburger Unternehmerfamilie Block, kurz nach deren Entführung, nachdem sie zu ihrem Vater nach Dänemark zurückgebracht worden waren. Die Ermittlungsbehörden wollen die Aufzeichnungen nutzen, um die Glaubwürdigkeit von Zeu­g*in­nen zu überprüfen. Außerdem suchen sie nach angeblichen Vertragsunterlagen zu Vereinbarungen zwischen den Interviewten und der Zeit. Einen solchen Vertrag gebe es nicht, teilte die Zeit-Verlagsgruppe in einer Pressemitteilung mit.

Klar dürfen Staatsanwaltschaften Fragen stellen und Ermittlungen führen. Aber wenn die Jour­na­lis­t*in­nen die Informationen nicht weitergeben, dann muss an der Stelle Schluss sein. Jour­na­lis­t*in­nen sind keine Hilfs­er­mitt­le­r*in­nen der Justiz. Sie müssen unabhängig arbeiten und ihre Quellen schützen können. Ermittlungsbehörden dürfen nicht einfach auf journalistisches Material zugreifen.

Besonders brisant ist dabei, dass der Zeit weder eine falsche Berichterstattung noch eine fehlerhafte Recherche vorgeworfen wird. Die Ermittler interessieren sich für die Aufzeichnungen, weil sie ihnen als Beweismittel dienen könnten. Damit wird der Quellenschutz zum Hindernis, das Ermittlungsbehörden aus dem Weg räumen wollen.

Vertrauen der Quellen

Journalistische Arbeit lebt vom Vertrauen der Quellen. Wer Missstände aufdeckt, ist darauf angewiesen, dass Menschen bereit sind, Informationen zu teilen – oft mit großem persönlichem Risiko. Jour­na­lis­t*in­nen können ihnen keine absolute Sicherheit versprechen. In­for­man­t*in­nen müssen aber darauf vertrauen können, dass vertrauliche Gespräche nicht nachträglich zum Material für staatliche Ermittlungen werden. Wenn Quellen befürchten müssen, dass ihre Aussagen bei Bedarf bei der Staatsanwaltschaft landen, werden sie künftig häufiger schweigen.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte deshalb Signalwirkung haben. Was wäre passiert, wenn die Be­am­t*in­nen tatsächlich die Redaktionsräume durchsucht, Rechner beschlagnahmt und Datenträger mitgenommen hätten – womöglich mit Material aus ganz anderen investigativen Recherchen? Was wäre, wenn auch andere Gerichte diese Entscheidung in Zukunft gut finden und das Redaktionsgeheimnis weiter beschneiden?

Die Zeit hat die Unterlagen nur versiegelt übergeben und der Beschlagnahmung widersprochen. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner kündigten an, sich mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren. Das kann sich eine große Redaktion leisten. Kleinere Medien haben dafür womöglich nicht die nötigen Ressourcen. Pressefreiheit darf aber nicht davon abhängen, ob sich ein Verlag einen Rechtsstreit leisten kann.

Das alles geschah nun ausgerechnet in der Hamburger Woche der Pressefreiheit. Es ist ein deutliches Zeichen, wie hier in Deutschland die Pressefreiheit unter Druck gerät. Auch die aktuell geplante Reform der Befugnisse von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz gibt Anlass zur Sorge.

Überwachung wie 1984

Am Montag beriet der Innenausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf. Problematisch ist hier der vorgesehene Umgang mit journalistischen Kontakten: Ein besonderer Schutz soll nur greifen, wenn Jour­na­lis­t*in­nen selbst gezielt überwacht werden. Wird dagegen eine Quelle überwacht und stoßen die Behörden dabei auf deren Kontakt zu einer Redaktion, könnte dieser Schutz entfallen.

Das ist widersinnig. Für Jour­na­lis­t*in­nen macht es keinen Unterschied, ob Behörden sie gezielt überwachen oder zufällig auf ihre Kontakte stoßen. In beiden Fällen kann die Vertraulichkeit ihrer Arbeit gefährdet sein. Bei der Diskussion über die Reform des Bundesnachrichtendienstes am vergangenen Montag war übrigens keine einzige Me­di­en­ver­tre­te­r*in als Sachverständige geladen, kritisierte die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in einer Pressemitteilung von Verdi.

Die werden anscheinend nur dann nach Informationen gefragt, wenn sie, wie im Fall Block, brisante Informationen haben könnten und zu Werkzeugen der Strafverfolgung gemacht werden sollen. Man will sich nicht ausmalen, wie 1984-mäßig dieser Albtraum weitergehen könnte.

Ann-Kathrin Leclere

Ann-Kathrin Leclere

Aus Kassel, lange Zeit in Erfurt gelebt und Kommunikationswissenschaft studiert. Dort hat sie ein Lokalmagazin gegründet. Danach Masterstudium Journalismus in Leipzig. Bis Oktober 2023 Volontärin bei der taz. Jetzt Redakteurin für Medien (& manchmal Witziges).
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20 Kommentare

  • Yes

    Dass Hausdurchsuchungen nicht wegen Recherchefehlern stattfinden, sondern der Beschaffung von Beweismitteln dienen können, scheint für die Autorin eine vollkommen neue Erkenntnis zu sein. Ich dachte, sie kämen immer bei Grammatikverstößen. Und, wo doch die Zeit selbst den Quellenschutz bereits durch die Bekanntgabe der Identitäten in ihrem Podcast ("House of Block") längst aufgehoben hatte, erscheint mir die Vermutung, dieser habe mit der Beinahedurchsuchung (nochmal?) ausgeräumt werden sollen, etwas verfehlt. Auch wird vernachlässigt, dass es dabei unter anderem um die Aufklärung des Vorwurfs einer schweren Misshandlung schutzbefohlener Kinder ging. Da liegt es nicht so fern, dass man als Sachverständige auch mal keine Me­di­en­ver­tre­te­r lädt. Sie können selbst betroffen sein, sind aber auch dann keine Spezialisten für jedes Fachgebiet.

    • Alex_der_Wunderer

      @Yes:

      @Yes



      Genauso ❗️👍

  • Alex_der_Wunderer

    Wenn es um die Aufklärung von Verbrechen geht, gerade wenn auch Kinder involviert sind, halte ich alle gesetzkonformen Handlungen als umsetzbar und unbedingt als gegeben an❗️

  • Andreas_2020

    Das ist ein unglaublicher Vorgang und es ist beschämend für diese Stadt. Und wozu?

  • Lindenberg

    Das Hamburger Landgericht entschloss sich zu dieser Massnahme wohl wissend, dass diese einen Proteststurm auslösen würde. EIn Anzeichen dafür, dass eine zunehmend autoritärer werdende Gesellschaft auch die Justiz und Polizei betrifft. Der Hinweis der taz auf die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des BND sind mehr als ein Anzeichen dafür. Höchste Zeit also für eine Justizreform, die Justiz zwingt, nicht über der Gesellschaft zu trohnen, wie es der Hamburger Justizpalast in seiner brachialen Architektur ausdrückt, Höchste Zeit also im Sinne von Habermas Justiz und Recht zu kritisieren, weil Justiz mit ihrer administrativen Macht in immer mehr Bereiche der Gesellschaft vordringt. in diesem Fall nicht nur in die Rechte einer freien Presse, sondern auch dem der Familie.

    Sehr erhellend in dem Zusammenhang der Artikel Recht bejahen und kritisieren von Professor Klaus Günther, den sich das Hamburger Landgericht mit Habermas als Analytiker der Justiz hinter die Ohren schreiben sollte. Wenn das nicht hilft zur Not eine Demo der Zivilgesellschaft vor dem Herrschaft und autoritäre Macht ausstrahlenden Justizpalast, ganz im Sinne von Habermas und Grund- Menschenrechten.

  • shitstormcowboy

    Da hilft nur eine Verfassungsklage. Die Freiheit der Presse ist eines der höchsten Güter überhaupt ...

  • poweredpotatoe

    Da hilft nur eine Volontariatsausbildungserweiterung: Wie sichere ich wo meine Daten. Als Quelle würde ich künftig die Journalisten zuerst fragen, welche Betriebssysteme sie nutzen und ob sie ihr Smartphone vielleicht zu Hause lassen können...

  • mumba

    Was mir zuwenig diskutiert wird, und mir was ich auch für nicht weniger wichtig erachte, ist das Verhalten der Zeit bzw. der Redaktion und Geschäftsführung: Da werden die gewünschten Unterlagen in "versiegelten Kartons" (oder Kisten) brav zur Abholung bereit gestellt. Da entlarvt man sich selbst als feige Maulhelden im Kampf um " unsere Demokratie", wenn's denn in der Realität, nicht nur auf geduldigem Papier, ans Eingemachte geht. Und letztendlich als Erfüllungsgehilfen des Systems, die, wie Weiland Pontius Pilatus, ihre Hände in Unschuld waschen. Aber bei uns will da wohl das eine dem anderen Medium auch nichts am Zeug flicken, könnte ja der nächste Arbeitgeber oder Medienpartner sein. Bin mal gespannt, ob der Kommentar diesmal veröffentlicht wird.

    • Helene10

      @mumba:

      Vielleicht habe ich den Artikel falsch verstanden, aber für mich klang es so, als hätte die Polizei im Falle der Weigerung selbst gesucht und im Zweifelsfall alles Mögliche mitgenommen. Ich kann die Entscheidung lieber einzelne Quellen preiszugeben als hunderte in diesem Fall dann schon verstehen.



      Insgesamt aber ein Vorgang, der sprachlos macht. Hätte ich eher in einem anderen Land und System verortet.

  • Sikasuu

    Journalistische Arbeit lebt vom Vertrauen der Quellen. Wer Missstände aufdeckt, ist darauf angewiesen, dass Menschen bereit sind, Informationen zu teilen



    ----



    Zu kurz gedacht?



    Die "Quelle" ist durch den Podcast doch allgemein bekannt!



    Die "Quelle" ist "Opfer" mMn. nicht nur der Täter, sondern auch ihrer Umgebung, incl. der Medien!



    Und, das gibt es noch den § 53 der StPO!



    So eindeutig ist das o.a. nicht, liebe Kollegen!



    ( ... )

    (2) Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 3b Genannten dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind.



    Die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Genannten über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand entsprechender Wahrnehmungen ENTFÄLLT, wenn die "Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen soll! oder wenn Gegenstand der Untersuchung

    1.eine Straftat des Friedensverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats oder des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit ....



    ----



    Das o.a. wird sicher vom OLG bis zum BVerfG. diskutiert & das DAUERT!

    • wahlschottin

      @Sikasuu:

      Bitte $53 StPO weiterlesen:



      "(2) Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 3b Genannten dürfen das Zeugnis nicht verweigern, [...] wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre." Ist hier nicht der Fall - Aufenthalt bekannt, Sachverhalt vor Gericht.



      weiter: "Der Zeuge kann jedoch auch in diesen Fällen die Aussage verweigern, soweit sie [...] auf nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gemachten Mitteilungen oder deren Inhalts führen würde."



      Bin keine Juristin, aber gelernte Journalistin, und das war der Kernpunkt einer jeden Schulung/Seminar zum Presserecht: Das Zeugnisverweigerungsrecht ist unumstoesslich. (Mit den Ausnahmen von $53(2)1.-3.) Klar, wenn im podcast die "Quelle" sich selbst zu erkennen gibt, ist das der Quelle ihr Ding. Das heisst aber nicht, dass der podcast, die Hintergrund-Recherche, die selbst geschriebenen Artikel/Notizen/Kommentare/Kalender/etc einfach abgegriffen werden koennen vom Staat, nur weil der gerade nicht weiter weiss.



      Und ein Gerichtsbescheid aendert das auch nicht. (Ein Gerichtsurteil aber schon, d'accord mit der BVerfG-Beobachtung.)



      Wehret den Anfaengen.

    • Perkele

      @Sikasuu:

      Vielleicht wirfst Du mal einen Blick in das GG, Artikel 5, Abs 1



      Das klärt auf....

  • Perkele

    Es ist erstaunlich, dass solche Dinge anno 2026 in Deutschland geschehen. Das beflügelt heftige Sorgen um unsere Demokratie. Wozu haben wir ein Grundgesetz, eine gutes Grundgesetz sogar, wenn sich selbst Gerichte nicht daran halten und wenn sich sogar Politiker*innen bemühen, das zu untergraben? Was soll denn erst geschehen, wenn die AgD tatsächlich an die Macht kommt?

  • ttronics

    Der ganze ehrgeizige Block-Prozess ist doch sowieso ein Trauerspiel, aber wahrscheinlich will da jemand ein Urteil revisionssicher machen mit möglichst vielen zusätzlichen Beweisen. Schon jetzt gibt es juristisch erhebliche Probleme, was LTO schon beschrieben hat. Der Schaden für die Opfer, also die Kinderwird wahrscheinlich eher größer und bleibend sein.



    Dass die jetzt so einen Angriff auf die ZEIT wagen klingt nach Überforderung und passt eher zu einem grossen Prozess gegen Terroristen oder Organisierte Kriminalität.

    Das darf auf keinen Fall durchgehen, wenn so was nur möglich ist redet im Ernstfall keiner mehr mit der Presse.

    Und das in Hamburg?

    • Sikasuu

      @ttronics:

      Schon jetzt gibt es juristisch erhebliche Probleme, was LTO schon beschrieben hat.



      -----



      Kennst Du den alten Juristenspruch? Nein, nicht dem von L. Thoma "Er war ein guter Jurist & auch sonst von ( ... ) Verstand", sondern den:

      3 Juristen = 5 Meinungen, Sondervoten nicht eingeschlossen! :-)

  • Andreas Flaig

    Das nenne ich Einschüchterung. In der Woche der Pressefreiheit. Heftig.



    Ähnlich wie bei Siegmund und Köster. "Haben sie sich schon einen Job gesucht..."



    Keine Panik, aber trotzdem sehr unangenehm.



    Wachsam weiterverfolgen.

  • Bürger L.

    Der (versuchte) Zugriff auf vertrauliche Informationen von Journalist*innen ist schon schlimm genug.

    Man möge sich das - und die BND-Reform nur mal unter der Vorausetzung Vorstellen, dass die rechts-nationale AFD in noch mehr Ländern oder im Bund an die Regierung kommt.

    Möglicherweise werden dann viele von denen, die zuvor das "Stasi-Regime" in der DDR beklagt haben, feststellen, dass die Stasi angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten, nur ein kleiner Vorgeschmack war.

    Der Wunsch nach größtmöglicher Sicherheit ist wohl nicht immer ohne Eingriffe in die Privatsphäre, sei es im öffentlichen Raum oder im Bereich der Kommunikation, zu erfüllen.



    Allerdings ist das in einem Rechtsstaat immer eine Gratwanderung.

    Ich würde erstmal nicht unterstellen, dass Richter, Ermittler oder Politiker in böser Absicht handeln.



    Aber, der Schritt zum Überwachungsstaat erfolgt nicht plötzlich über Nacht - sondern Stück für Stück in kleinen Schritten.

    Auch hier gilt, seid wachsam und "wehret den Anfängen".



    Presse- und Meinungsfreiheit sind ein hohes Gut, das man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen darf.

    • Sikasuu

      @Bürger L.:

      Der (versuchte) Zugriff auf vertrauliche Informationen von Journalist*innen ist schon schlimm genug.



      -----



      Schau mal anderen Beitrag oben & § 53 StPO!



      So eindeutig ist die Rechtslage nicht & ich unterstelle mal, dass eine "Kammer des LG" VOR diesem Spruch die Rechtslage überprüft hat & dann zu dem "hier angesprochenen Ergebnis" kam!



      - Die betroffene "junge Frau" ist nicht TÄTER!



      - Ihr "Klarname" ist bekannt!



      - Ihre "Ausführungen" wurden weit medial verbreitet!



      Da scheint es eine Rechtslage zu geben, die das "Beiziehen" dieser "Unterlagen" durch die Kammer des LG's, siehe § 53 StPO, möglich erscheinen lässt!



      Bzw. Wird wohl ein langer Rechts-Weg! Wahrscheinlich bis zum BVefG!

  • Pico

    Taz Slogan: "Gemeinsam für freie Presse"



    Darum geht es. Bleibt zu hoffen, dass die Zeit ein Urteil erwirkt die solchen Machenschaften ein Ende setzen.

  • Axel Schäfer

    Ist der rechtliche Rahmen wirklich so schwammig, das Gerichte da machen können, was sie wollen? Ich stell mir gerade rechte Richter vor.