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Besteuerung von Unternehmenserben Absurde Bevorzugung

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Weil die Erbschaftsteuer beim Erben großer Unternehmen sehr hoch wäre, werden Er­b:in­nen meist völlig verschont. Die Besserstellung ist nicht vermittelbar.

A m liebsten würden Unternehmen gar keine Steuern zahlen. Keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer. Dafür gäbe es sicher auch gute volkswirtschaftliche Gründe. Denn wenn das Unternehmen Steuern zahlen muss, kann es weniger investieren, verliert deshalb den Anschluss und am Ende sind die Arbeitsplätze gefährdet.

Was wie linke Satire klingt, ist bei der Erbschaftsteuer rechtliche Realität. Wer ein Unternehmen erbt, muss kaum oder gar keine Erbschaftsteuer bezahlen, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Das ist gesetzlich ausdrücklich so geregelt. Und diese Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 gebilligt. Auch nach der mündlichen Verhandlung am gestrigen Dienstag zeichnet sich nicht ab, dass das Bundesverfassungsgericht bald anders entscheiden wird.

Warum aber sind Politik und Justiz bei der Erbschaftsteuer so viel großzügiger als bei sonstigen Steuern? Es ist die Höhe der Steuer, die den Unterschied macht. Wer ein Unternehmen erbt, müsste eigentlich 30 Prozent des Wertes als Erbschaftsteuer an den Staat abgeben. Nicht 30 Prozent des Gewinns oder des Jahresumsatzes, sondern 30 Prozent des Unternehmenswertes. Das ist eine enorme Belastung, auch wenn sie auf zehn Jahre gestreckt werden kann. Dass es deshalb für Unternehmenserben Ausnahmen gibt, ist nachvollziehbar und kein Skandal.

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Die allgemeinen Verschonungsregeln für Unternehmenserben sehen vor, dass diese nur etwa 5 Prozent Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn sie das Unternehmen fortführen. Bei Erben großer Unternehmen (mit einem Wert von über 26 Millionen Euro) gilt diese Regel jedoch nicht, hier wird ausdrücklich geprüft, ob die Erben wirklich nicht zahlen können. Dies sollte eigentlich dazu führen, dass Großunternehmenserben mehr Erbschaftsteuern zahlen. Unter dem Strich wurde jedoch das Gegenteil erreicht, dass sie fast gar keine Steuern mehr zahlen.

Für diese nochmalige Besserstellung gibt es keinen Grund. Großunternehmenserben sollten wenigstens so viel Steuern bezahlen wie andere Unternehmenserben auch. Das würde auch den inzwischen weit verbreiteten Eindruck korrigieren, dass Firmenerben ganz absurd bevorzugt werden.

Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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16 Kommentare

  • Alex_der_Wunderer

    Also erstens sollte doch die Trauer im Vordergrund stehen.



    Würde man jetzt Parallelen zwischen unseren Politikern und den Erben von Unternehmen ziehen wollen und dazu explizit den aktuellen Fall von Frau Bärbel von der SPD uns voe Augen führen, so wäre es doch völlig klar und läge auf der Hand was von den Erben der Unternehmen zu erwarten wäre, ein Verzicht auf gesellschaftlicher Stellung und auf einen Großteil des Einkommen, oder ?

  • T-Rom

    Es scheint schwierig zu sein, eine Regelung zu finden die in allen Fällen gerecht ist.



    Wenn ein mittelgrosses Unternehmen, was bescheidene Gewinne abwirft und Arbeitsplätze bietet, in der Familie weitergeführt wird - dann scheint es nicht unbedingt gerecht zu sein darauf Erbschaftssteuer zu nehmen.



    Bei einem ähnlich grossen Unternehmen, was aber weniger Arbeitsplätze bietet und mehr Gewinne abwirft ist die Beurteilung vielleicht schon anders.



    Wird ein geerbtes Unternehmen verkauft - auch nach vielen Jahren - sollte Erbschaftssteuer auf den ursprünglichen Unternehmenswert schon anfallen.

  • Vic Merz

    Tja, sehr viel, würde, wäre etc etc.... Einfach mal gerecht machen, ans untere Ende angleichen, oben mehr löhnen, ein bisschen soziale Gerechtigkeit; aber sowas ist ja zuviel für diese Gesellschaft.

    • Bolzkopf

      @Vic Merz:

      "zuviel für unsere Gesellschaft" ?



      Wohl kaum.



      Zuviel für die Regierenden - denn da sitzt ein Floh im Ohr und jammert denen kräfig was vor.

  • Joachim Petrick

    Die Königsklasse der Steuergestaltung: Stiftungen sterben nicht. Wer Vermögen vererbt, zahlt; wer es einmauert, bleibt reich. Das Zauberwort der Großkonzerne heißt Doppelstiftung. Das Prinzip ist simpel: Wo kein Mensch stirbt, greift keine Erbschaftsteuer.



    Familienstiftungen schlucken Firmenanteile. Beim Einzug greift die Schenkungsteuer, dank satter Verschonungsabschläge (§§ 13a, 13b ErbStG) oft zu 100 % steuerfrei.



    Die Krux: Alle 30 Jahre fingiert der Staat einen Erbgang (Erbersatzsteuer).



    Die Rettung: Solange der Betrieb läuft und Löhne zahlt, greift die Verschonung erneut. Steuerlast? Minimiert.



    Die Krönung ist das Doppelmodell (Aldi, Lidl, Bosch):



    1. Gemeinnützige Stiftung: Hält 90 % der Anteile. Steuerfrei beim Einzug, nie Erbersatzsteuer, bringt Imagepunkte. Aber: Null Stimmrechte.



    2. Familienstiftung/GmbH: Hält 10 % der Anteile, aber 100 % der Macht. Die Familie lenkt den Koloss und kassiert genug für ein Luxusleben.



    Der Clou: Das Milliardenvermögen ist rechtlich entkoppelt, sprudelt weiter und ist geschützt vor Fiskus, Scheidungen oder unfähigen Erben („Sittenstrolchen“). Kein Notverkauf, keine Zerschlagung. Reine Poesie des Kapitals – legal, unsterblich und steuerfrei.

    • Lowandorder

      @Joachim Petrick:

      Shure … ruhrpöttlerisch ergänzt! Woll



      "Stiftungen sind vorenthaltene Lohnerhöhungen!“



      Wollnichwoll

    • Bolzkopf

      @Joachim Petrick:

      Deutschland stellt weltweit 90% der Steuer-Literatur.



      Und davon handeln 90% von der Ausnutzung der Steuerlöcher (die natürlich so viel Zufall sind wie der Abfluss in der Badewanne).

  • Gerald Kolb

    Die einfachste Lösung des Problems der Ungleichbehandlung von unterschiedlichen Erbschaftsformen wäre eine Abschaffung der Erbschaftssteuer. Einfach und "gerecht" i.S. einer Gleichbehandlung vor dem Gesetz aber nicht gewünscht, denn bei diesen ganzen Debatten um die Erbschaftssteuer geht es um weit mehr als eine fiskalisch-rechtlich saubere Lösung. Es geht um das Zugriffsrecht des Staates auf das Eigentum seiner Bürger und damit um die Erschließung neuer Finanzierungsquellen für ein aufgrund immer stärker schuldenfinanzierter staatlicher Leistungen mit Schwerpunkt Sozialausgaben notleidendes System, dessen Reformierung man wegen der damit für viele verbundenen Einschnitte und vermeintliche Unzumutbarkeiten man politisch zu verkünden sich nicht zutraut. Stattdessen setzt man auf "weiter so" i.S. von "Insolvenzverschleppung". Heißt,es wird so oder so erst richtig schlimm kommen müssen, bevor sich etwas ändert. Dabei ist es doch so klar: Wer seine Ausgaben - kurzfristige und moderate Verschuldung außen vor - nicht an den den Einnahmen ausrichtet, rutscht in die Pleite. Dabei sind die Schuldner des Staates immer seine - vermögenden - Bürger, die mit ihrem Privatvermögen haften.

  • Comerade Aardvark

    "Das würde auch den inzwischen weit verbreiteten Eindruck korrigieren, dass Firmenerben ganz absurd bevorzugt werden."

    Sondern, mit den 5% nur noch normal absurd bevorzugt werden?

    30% über 10 Jahre sind keine Zumutung. Wenn das Unternehmen ganz normal verkauft würde, wäre der Kaufpreis (eine relativ stabile, gefestigte Branche vorausgesetzt) irgendwo zwischen 6 und 9 x EBITDA (keine IFRS- oder HGB-Kennzahl, aber man kann etwas ähnliches definieren) Das ist, ganz vereinfacht, der operative Gewinn. Nehmen wir den Faktor 8, so ist ein Jahr operativer Gewinn 12,5% des Unternehmenswerts. Die 30% Steuer, über 10 Jahre (mit weiterer Stundungsmöglichkeit bei negativem cash flow, vielleicht?) reduziert den operativen Gewinn also (3% von 12,5% abziehend) für 10 Jahre um knapp ein Viertel. Was, bitte, ist daran nicht auszuhalten?

  • Hans Dampf

    Man sollte nicht nur die halbe Wahrheit sagen



    Wer eine Firma erbt, muss unter Auflagen nur 5% Erbschaftssteuer zahlen. Dann hat man eine eigene Firma, aber deshalb erst man nicht mehr Geld in der privaten Kasse. Veräußerst man vor oder nach der Sperrfrist die Firma oder Teile, so muss er hierfür den vollen Steuersatz zahlen. Setzt er/sie sich als Geschäftsführer/in mit gutem Gehalt in die Firma, fällt wieder der volle Steuersatz an.



    Wann immer man also Firmeneigentum in privates Eigentum überführt, fällt der volle Steuersatz an. Das gehört auch zur Wahrheit.

  • Frauke Z

    Der Artikel ist kurz, bündig und überzeugend.



    Wichtig wäre jedoch: Wie genau erreichen Großunternehmenserben nahezu Steuerfreiheit?

    • Perkele

      @Frauke Z:

      Wie die das erreichen? Das ist a) beste persönliche Vernetzung mit den richtigen Politker*innen b) reichlich Parteispenden an die csdU, sPD, vielleicht noch fdP? - falls die überleben sollte. Gute Medienarbeit mit viel Geheul und Jammer. Das hilft ungemein und ist für Otto/Ottilie Normalverbraucher unmöglich.

    • FriedrichHecker

      @Frauke Z:

      Der Artikel ist kurz, bündig und überzeugend.



      Und unvollständig, weil er unterschlägt, dass

      a) nur die Unternehmens(an)Teile verschont werden, die NICHT innerhalb von 5 Jahren veräußert werden.



      b) "zu hohe" Veräußerungsgewinne innerhalb von 10 Jahren zu einer Korrektur des Steuermeßbetrags mit Steuernachforderung führen.



      c) eine Bezahlung der Erbschaftssteuer aus Unternehmensvermögen dazu führt, dass auf die "Vermögensentnahme" Einkommenssteuer bezahlt werden muss, bevor man vom Rest des Gelds Erbschaftssteuer bezahlen kann.



      d) dass "Unternehmen" in 85% der Fälle in Deutschland bedeutet: nicht mehr als 10 Mitarbeiter. Wer also die im Artikel gemachte Unterscheidung zwischen "Unternehmenserbe" und "Großunternehmenserbe" nicht sauber und rechtssicher hinbekommt (daran kursieren in der Bevölkerung durchaus gewisse Zweifel im Hinblick auf die letzten Erfahrungen mit unseren Regierungen), richtet mehr Kollateralschäden an als er Nutzen erzielt...

    • Gerhard Krause

      @Frauke Z:

      Verschonungsbedarfsprüfung. Und, wenn man das als zugehörig, gelten lassen möchte: Stiftungen.

  • FtznFrtz

    Man müsste also den Satz auf ein erträgliches Maß herabsetzen, 20%, 15%, das müsste doch machbar sein. Es ist jedenfalls unerträglich, dass ich ALDI oder BMW vererben kann, ohne dass das Gemeinwesen angemessen davon profitiert. Die Erben wären auch mit der Steuer stinkreich und müssten keinen Tag im Leben mehr arbeiten. Hier besteht eine krasse Gerechtigkeitslücke, die niemandem außer Markus Söder vermittelbar ist.

    • Gerhard Krause

      @FtznFrtz:

      Hatten wir nicht einmal hier einen User mit dem Nick "Sargkuss Möder"?