Bürgerbeteiligung: Senat denkt über Demokratie nach

Rot-Rot diskutiert nach dem Einlenken beim Kita-Volksbegehren über Änderungen für Volks- und Bürgerbegehren. Erschwert oder revidiert werden soll die Direkte Demokratie nicht.

In den Goldenen Demokratiekäfig wird sich die Direkte Demokratie nicht mehr stecken lassen, auch nicht vom Senat Bild: ap

Nachdem der Senat in Sachen Kita-Volksbegehren eingelenkt hat, diskutiert die rot-rote Koalition über einzelne Änderungen für Volks- und Bürgerbegehren. "Wir wollen zwei, drei Punkte vom Verfahren her korrigieren", sagte der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Michael Müller, am Mittwoch. Dabei geht es unter anderem um die unterschiedlichen Quoren, die auf Landes- sowie Bezirksebene gelten sowie um die Überprüfung, ob das Anliegen verfassungsgemäß ist.

Der Senat hatte Anfang Oktober eine Schlappe vor dem Berliner Verfassungsgericht eingesteckt: Die Richter erklärten es für nicht zulässig, dass der Senat vorab prüft, ob ein Volksbegehren gegen die Verfassung verstößt. Der Senat hatte zuvor mit dieser Begründung das Volksbegehren zur Wasserprivatisierung gestoppt.

Hier will die Regierung nun eine neue Regelung finden. "Es muss die Möglichkeit geben, im Vorfeld zu überprüfen, ob ein Volksbegehren eventuell gegen höherrangiges Recht verstößt", sagte Udo Wolf, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei. "Wir lernen aber selbst auch im Umgang mit diesen Thema, auch in der Kommunikation und beim Umgang mit den Initiativen."

Müller ergänzte: "Es ist gut und richtig, dass sich die Bürger auch zwischen den Wahlen zu Wort melden." Daher stehe das Instrument Volksbegehren als solches nicht zur Debatte. "Abgesehen davon, dass die Opposition einer Verfassungsänderung nicht zustimmen würde, wollen wir auch gar nicht, dass Volksbegehren abgeschafft oder erschwert werden", so Müller. Aber auch die Initiativen, die ihr Anliegen durchsetzen wollen, müsste klar sein, dass das Geld an anderer Stelle fehlen könne.

Noch in der Diskussion sei der Vorschlag, die Verfahren von Bürgerbegehren auf Bezirks- und Landesebene angleichen. So gibt es auf Bezirksebene eine Mindestquorum von 15 Prozent für die Beteiligung, ab der ein Bürgerentscheid gültig ist, auf Landesebene aber eine Mindestquorum von 25 Prozent für die Zustimmung. Klaus Lederer, der für die Linksfraktion das Thema direkte Demokratie bearbeitet, sprach sich gegenüber der taz für ein Zustimmungsquorum auch auf Bezirksebene aus. "Ein Beteiligungsquorum, so wie es das derzeit in den Bezirken gibt, kann Leute davon abhalten, sich an der Abstimmung zu beteiligen", erläutert er. Denn auch wer das Anliegen ablehnt, hilft ihm mit seiner Stimme möglicherweise zur Erfüllung des Quorums. Lederer sprach sich aber gegen höhere Quoren aus.

Der Verein "Mehr Demokratie" äußerte sich zunächst verhalten zu den Überlegungen. "Eine Angleichung kann auch zu einer Verschlechterung führen, wenn in den Bezirken das Beteiligungsquorum von 15 Prozent auf das Zustimmungsquorum von 25 Prozent angehoben wird", sagt Michael Efler, Vorstandsmitglied des Vereins. Akzeptabel wäre es dagegen, wenn in den Bezirken ein Zustimmungsquorum von etwa 7,5 Prozent eingeführt würde. Der Verein vertritt die Position, dass eine komplette Abschaffung der Quoren der Demokratie am zuträglichsten wäre.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.