Doppelveto im UN-Sicherheitsrat: Keine Gerechtigkeit für Syrien

Russland und China haben am Donnerstag im UN-Sicherheitsrat eine internationale Strafverfolgung syrischer Kriegsverbrecher verhindert.

Hätte gute Chancen, in Den Haag angeklagt zu werden: Baschar al-Assad (l.) – doch dazu kommt es erst einmal nicht Bild: dpa

NEW YORK dpa/afp | Die UN-Vetomächte Russland und China haben zum vierten Mal eine Resolution zum syrischen Bürgerkrieg gegen eine große Mehrheit im Weltsicherheitsrat blockiert. Mit ihrem Veto verhinderten die beiden ständigen Mitglieder, dass sich der Internationale Strafgerichtshof mit der Gewalt in dem Land befasst. Der von Frankreich vorgelegte Resolutionsentwurf hatte Untersuchungen gegen die Regierung, aber auch gegen die Rebellen gefordert.

Eine Resolution des Sicherheitsrates ist notwendig, da Syrien nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes ist. Das Gericht in Den Haag kann daher nicht von sich aus aktiv werden.

Dem Entwurf hatten 13 der 15 Staaten im Rat zugestimmt. Zudem wurde er von etwa 60 Staaten, unter ihnen auch Deutschland, unterstützt. Weil Russland und China aber wie die USA, Großbritannien und Frankreich ständige Mitglieder im Sicherheitsrat sind, können sie mit ihrem „Nein“ jede Mehrheit blockieren.

Moskau und Peking verhinderten bereits im Oktober 2011 und im Februar und Juli 2012 Resolutionen. Dabei ging es beispielsweise nur um eine bloße Verurteilung der Gewalt. Russland lehnt aber jeden Schritt gegen seinen Verbündeten Syrien strikt ab. Seit Ausbruch der Gewalt vor gut drei Jahren sind nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten mehr als 160.000 Menschen in Syrien getötet worden.

Die UN-Botschafterin der USA, Samantha Power, kritisierte das Doppelveto scharf. „Dem syrischen Volk wird heute keine Gerechtigkeit widerfahren“, sagte sie. Mit ihrer Blockade würden Russland und China nicht nur Assads Regierung, sondern auch „Terrorgruppen“ schützen.

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