Drohnen im Journalismus: Unter Beobachtung

Journalisten stehen auf Flugroboter, die Kameras tragen. Weil sie ihre Drohnen nicht überall steigen lassen dürfen, fordern sie laxere Auflagen.

Ein Oktokopter in Aktion am Rhein in Düsseldorf. Bild: dpa

BERLIN taz | Markus Horeld spielt gern mit Flugkörpern. Er lässt dann etwa auf einem Flugplatz vor Berlin auch Roboter mit mehreren Rotoren aufsteigen. „Wer Computerspiele beherrscht, kann auch eine Drohne steuern“, erklärte Horeld kürzlich auf einer Fachtagung in Berlin. Dort lernten die Teilnehmer: Brauchbare Modelle kosten inzwischen nur noch ein paar hundert Euro, lassen sich per Smartphone steuern und halten sich selbstständig stabil in der Luft. Eine idiotensichere Sache also. „Das ist sehr einfach und sehr billig“, sagt Horeld, „und ich bin fest davon überzeugt: In fünf Jahren wird jedes Kind eine Drohne steuern.“

Im Gegensatz zu spielenden Kindern und Erwachsenen haben es Profis, die „Copter“ steigen lassen wollen, bislang aber recht schwer, auch das weiß Horeld aus eigener Erfahrung: Als stellvertretender Chefredakteur von Zeit Online hatte er mit seinen Kollegen darüber nachgedacht, die einstige Berliner Stalinallee – heute Karl-Marx-Allee – von einer Kameradrohne erfassen zu lassen, als multimediales Highlight eines ohnehin schicken Straßenporträts. „Das hätte sich wunderbar angeboten“, sagt Horeld. Letztlich sei diese Idee aber „an rechtlichen Regelungen“ gescheitert.

Das Problem: Wer Drohnen kommerziell steigen lassen möchte, muss sich strengen Auflagen unterwerfen. Es braucht Aufstiegsgenehmigungen. Die wiederum sind ausgerechnet in der Hauptstadt fast ein Ding der Unmöglichkeit: Der Regierungssitz zieht weitreichende Flugverbotszonen nach sich, auch für Drohnen, die nur mit Objektiven bestückt sind.

Gegen Flugverbotszonen unmittelbar über und am Regierungssitz wird sich vermutlich wenig ändern lassen. Gegen den grundsätzlichen Aufwand für Journalisten, für den Einsatz von Drohnen über belebtem Gebiet Genehmigungen einholen zu müssen, regt sich nun hingegen Widerstand.

Grauzone über Menschen

„Es muss Profis erlaubt sein, in geschlossenen Siedlungen und Menschenansammlungen zu filmen“, forderte dieser Tage Stefan Menne, der auch für TV-Sender Flugroboter steigen lässt, für RTL, zuletzt aber etwa auch für die Reihe „Hessen von oben“, die der Hessische Rundfunk über Ostern im Programm hatte.

Menne kritisiert, dass die Regelungen im Luftfahrtgesetz die Berichterstattung erheblich erschwerten: „Hobbypiloten dürfen über Menschenansammlungen filmen, Profis nicht.“ Dabei seien striktere Auflagen doch viel eher für die Amateure nötig. „Man hat da oben verdammt viel Verantwortung“, betonte Menne im Gespräch mit der Nachrichtenagentur epd und mahnte: „Der Gesetzgeber hinkt hinterher.“

Seine Kritik unterfüttern auch andere Profis unter den Drohnenpiloten. Auf der Berliner Veranstaltung zum Einsatz der Miniflugkörper im Journalismus hatte sich auch Fabian Werba zu Wort gemeldet: „Bei Musikkonzerten fliegt man eindeutig über Menschen – aber in einer halb leeren Fußgängerzone? Da wird es schon schwierig“, sagte Werba, der unter anderem für den RBB Drohnen lenkt. Werba spricht von einer „Grauzone“.

Journalisten und ihre Kamerapiloten wollen also, dass die Politik ihnen grundsätzlich gestattet, in der Luft zu knipsen und zu filmen. Ist das das Ende der Privatsphäre? Werba erinnerte daran, dass selbst mit einer Aufstiegsgenehmigung oder gar einer generellen Freigabe nicht alles erlaubt sei, was möglich ist. „Wenn ich über Gärten von Leuten fliege, die nicht gefilmt werden wollen, dann ist das illegal. Dann bin ich ein Paparazzo.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.