Ergebnis des Wasserbegehrens: Rekord für Wassersammler

Elf Prozent der Wahlberechtigten haben für das Wasserbegehren unterschrieben - ein neuer Rekord. Nun müssen die Aktivisten überlegen, ob sie einen Kompromiss wollen.

Es wird auch in Zukunft tropfen, das Berliner Wasser - aber wer zu welchem Preis, und wer kassiert, ist offen. Bild: dpa

Das Volksbegehren zur Veröffentlichung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe hat einen neuen Rekord aufgestellt: 280.887 gültige Unterschriften meldete die Landeswahlleiterin am Dienstag. Das sind 11,4 Prozent der Wahlberechtigen in Berlin. Insgesamt gaben die Aktivisten 320.700 Unterschriften ab.

Innerhalb von gut vier Monaten kommt es nun zum Volksentscheid - wenn sich die Macher des Volksbegehrens und der Senat nicht vorher einigen. So war es beispielsweise beim Kita-Volksbegehren. Bei einer Einigung würde ein mit dem Wassertisch abgestimmter Gesetzesentwurf übernommen, der Entscheid somit überflüssig.

Das Problem liegt im Paragraph vier des aktuellen Gesetzesentwurfs des Wassertischs. Darin steht, dass Verträge, die nicht wie gefordert offen gelegt werden, nichtig sind. Unter anderem der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Udo Wolf, hatte erklärt, dass die Regierung diesen Paragraphen für verfassungswidrig hält - und den Entwurf daher nicht übernehmen werde.

Thomas Rudek vom Wassertisch verteidigt die Klausel: "Sonst wäre es ein Gesetz mit rein appellativem Charakter, wir brauchen aber Sanktionsmöglichkeiten." Andere Stimmen befürchten jedoch, dass - bei einem Erfolg des Volksentscheides, bei dem der Entwurf Gesetzeskraft erlangt - erst lange Klagen vor Verfassungsgerichten folgen, ehe die Verträge offen gelegt werden. Rudek kündigte daher an, zu diskutieren, ob man andere Sanktionsmöglichkeiten in den Paragraphen schreiben könnte, um einen Kompromiss mit dem Senat zu ermöglichen.

Die Organisatoren halten auch nach der Veröffentlichung der Verträge durch die taz daran fest, dass ein Volksentscheid notwendig ist. "Eine juristische Offenlegung hat den Vorteil, dass man auch juristisch gegen die Verträge vorgehen kann", sagt etwa die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche. Das bekräftigte auch Michael Efler vom Verein "Mehr Demokratie": "Eine Teilveröffentlichung in der Zeitung" könne eine Veröffentlichung auf rechtlicher Basis nicht ersetzen. Bei einem Volksentscheid müssten 25 Prozent der Wahlberechtigten dem Entwurf zustimmen.

Darüber hinaus gibt es Stimmen, die davon ausgehen, dass die bislang veröffentlichten Dokumente nicht vollständig sind. Werner Rügemer, Experte im Bereich Banken- und Unternehmenskriminalität, kritierte am Montag in der taz, er vermisse etwa Anlage 7.3 "Kauf- und Übertragungsvertrag".

Auch Rudek geht davon aus, dass Teile fehlen. Denn der Initiative sei bei der Formulierung des Gesetzesentwurfs ausdrücklich angeraten worden, auch Beschlüsse und Vereinbarungen, die nicht direkt Bestandteil des Vertrages sind, in die Offenlegungspflicht einzubeziehen.

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