Gericht sieht Folterverbot nicht missachtet: Kindermörder scheitert mit Beschwerde

Kindsmörder Gäfgen hat keine Chance mehr, dass sein Prozess nochmals aufgerollt wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies seine Beschwerde ab.

Die Drohung im Fall Gäfgen war keine Folter - Demonstranten sahen das 2004 anders. Bild: dpa

Der 33-jährige Kindsmörder Magnus Gäfgen hat keine Chance mehr, dass sein Prozess noch einmal neu aufgerollt wird. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft entsprach rechtsstaatlichen Anforderungen. Dies stellte gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest.

Gäfgen war 2003 wegen Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Fall sorgte damals für großes Aufsehen. Denn die Polizei hatte dem Entführer kurz nach der Festnahme Folter angedroht. Gäfgen sollte den Aufenthaltsort des Kindes bekannt geben - das aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Der Entführer brachte die Polizisten nur noch zur Leiche von Jakob.

In Straßburg beschwerte sich Gäfgen, dass das deutsche Gerichtsverfahren unfair gewesen sei. Er sei mit Hilfe von Beweismitteln verurteilt worden, die die Polizei nur aufgrund ihrer Folterdrohung erlangt habe. Diese Argumentation hielt der Gerichtshof aber schon im Ansatz für falsch. Weder die aufgefundene Leiche noch Reifenspuren Gäfgens am Fundort seien für die Verurteilung ausschlaggebend gewesen. Vielmehr habe sich das Strafurteil vor allem auf Gäfgens Geständnis in der Hauptverhandlung gestützt. Gäfgen hatte damals mehrfach betont, dass er freiwillig gestehen wolle, als Zeichen der Reue. Zuvor war er auch ausdrücklich belehrt worden, dass die in der Polizeihaft gemachten Aussagen nicht gegen ihn verwendet werden können. Seine Beschwerde wurde deshalb in Straßburg abgelehnt.

Auch mit seinem zweiten Punkt hatte Gäfgen beim Gericht des Europarats keinen Erfolg. Er wollte erreichen, dass Deutschland ausdrücklich wegen Verletzung des Verbots von Folter und unmenschlicher Behandlung verurteilt wird. Das lehnte Straßburg als überflüssig ab. Deutsche Gerichte hätten bereits in allen Instanzen das Vorgehen der Franfurter Polizei als Verstoß gegen deutsche Gesetze und die Europäische Menschenrechtskonvention gebrandmarkt. Damit könne Gäfgen nicht mehr behaupten, er sei noch Opfer einer Verletzung des Folterverbots, so die ziemlich verwirrende Formulierung des Gerichtshofs.

Auch Straßburg bekräftigte gestern aber, dass die Gewaltandrohung der Polizei - wäre sie umgesetzt worden - "Folter gleichgekommen wäre". Die bloße Drohung mit diesem Mittel wurde als "unmenschliche" Behandlung eingestuft.

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